Langsames Internet: UPC zahlt Geld zurück

Der Kabelanbieter UPC zahlt einer Kundin einen Teil der Gebühren zurück, weil ihr Internet zu langsam war. Die Kundin konnte nachweisen, dass die erreichte Downloadgeschwindigkeit weit unter dem versprochenen Wert lag. Gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) klagte sie daraufhin UPC.

Eine langsame Internetverbindung stellt die Geduld der Internetnutzer auf eine harte Probe. Stockende Videos und schleppende Downloads ärgerten eine Kundin des Kabelbetreibers UPC so sehr, dass sie mithilfe des VKI im Dezember vergangenen Jahres Klage gegen das Unternehmen einbrachte.

UPC vermied Gerichtsentscheid

Der Konsumentin gelang es, die mangelhafte Internetverbindung über einen längeren Zeitraum penibel zu dokumentieren. Mit einem selbstgeschriebenen Programm konnte sie lückenlos belegen, dass die beworbene Downloadgeschwindigkeit von 75 Megabit pro Sekunde nie auch nur annähernd erreicht wurde. Meist war es nicht einmal ein Drittel.

Der VKI brachte daraufhin Klage gegen UPC ein, doch es kam gar nicht erst zum Prozess. Der Internetprovider zahlte unmittelbar danach etwa 50 Prozent der monatlichen Gebühren für den gemessenen Zeitraum zurück, in Summe 135 Euro. „UPC hat sich hier vor Gericht offenbar kaum Chancen ausgerechnet“, so VKI-Juristin Marlies Leisentritt gegenüber help.ORF.at. Um nicht nur eine Lösung im Einzelfall zu erreichen, sondern auch ein Grundsatzurteil, will der VKI ähnliche Fälle als Musterprozess vor Gericht bringen.

Was der VKI Betroffenen rät

Wenn der Internetanbieter die versprochene Datenübertragungsrate nicht erbringt, stehen dem Konsumenten laut VKI Gewährleistungsansprüche zu. Betroffenen wird empfohlen, die erreichte Downloadgeschwindigkeit über einen längeren Zeitraum zu messen und zu dokumentieren. Wichtig sei, einen seriösen Speedtest zu verwenden, wie etwa den RTR Netztest. Am besten führt man den Test mehrmals pro Tag über ein LAN-Kabel an mehreren Endgeräten aus. Ist die Verbindung so schlecht, dass kein Speedtest möglich ist, sollte man das mit einem Screenshot dokumentieren.

„Ein guter Wert bei der Messung der Internetgeschwindigkeit um 4 Uhr früh genügt nicht, der Anbieter muss auch dann für ruckelfreies Surfen sorgen, wenn die meisten Nutzer online sind“, so Leisentritt. Kurzzeitige, nicht schwerwiegende Unterschreitungen in Ausnahmefällen seien akzeptabel, darüber hinausgehende Geschwindigkeitsunterschreitungen wie im konkreten Fall müsse man aber nicht hinnehmen. Laut VKI nehmen die Beschwerden über zu langsames Internet zu.

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