Musterklagen im VW-Abgasskandal

Der Rechtsdienstleister MyRight fährt neue Geschütze gegen Volkswagen (VW) auf. Aus seiner Sicht hätten die von den Manipulationen betroffenen Fahrzeuge niemals auf die Straße dürfen. Aufgrund der geschönten Abgaswerte seien die technischen EG-Übereinstimmungsbescheinigungen der Fahrzeuge falsch und somit ungültig. Die Kläger verlangen vollen Kostenersatz.

Volkswagen bekommt es bei Schadensersatzforderungen in der Abgasaffäre mit einer neuen Argumentation von Klägern zu tun. Der Rechtsdienstleister MyRight (Eigenschreibweise) reichte am Dienstag beim Landgericht Braunschweig die erste Musterklage gegen den Wolfsburger Konzern ein.

Kläger verlangt volle Kostenerstattung

Darin argumentieren die Vertreter der auf Verbraucherschutzklagen spezialisierten US-Kanzlei Hausfeld damit, dass die Betriebserlaubnis für einen Wagen vom Typ VW Eos durch den Einbau einer verbotenen Abschalteinrichtung erloschen sei und der Wagen nie hätte in Verkehr gebracht werden dürften. Der Kläger verlangt von Volkswagen die Rücknahme seines Fahrzeugs und will den vollen Preis erstattet haben.

MyRight vertritt nach eigenen Angaben bereits mehr als 100.000 VW-Kunden. Die Kläger treten ihre Forderung an den Dienstleister ab, der gegen VW klagt. Im Erfolgsfall streicht MyRight 35 Prozent Provision ein. Weitere Musterklagen sollen in den nächsten Tagen bei Gerichten in Berlin und München eingereicht werden.

Ein VW Golf auf dem Abgasprüfstand

apa/afp/dpa/Patrick Pleul

US-Anwälte fahren schwere Geschütze im VW Abgasskandal auf.

Keine gültige Typengenehmigung wegen Manipulation?

Nach Ansicht der Anwälte seien die für die betroffenen Fahrzeuge ausgestellten technischen EG-Übereinstimmungsbescheinigungen wegen der Abgasmanipulation falsch und damit ungültig. Mit diesen Bescheinigungen werden Fahrzeuge EU-weit zugelassen. Zudem sei Volkswagen beim Verkauf der Wagen nicht im Besitz der erforderlichen Typengenehmigungen gewesen, da diese durch den Einbau verbotener Abschalteinrichtungen erloschen seien. Die Typengenehmigung werde auch durch die Reparatur der Fahrzeuge nicht wieder gültig. Damit nutzt die Kanzlei einen anderen Hebel als etwa Anwälte, die VW oder Autohändlern in Deutschland Sachmängel oder arglistige Täuschung vorwerfen.

Sollten die Braunschweiger Richter der Argumentation von MyRight folgen, könnten sich weitere Kläger anschließen. Auf diesem Weg könnte VW zur Entschädigung einer größeren Zahl von Kunden gezwungen werden. Damit wäre eine Art Sammelklage erreicht, die es in Verbraucherschutzfragen nach deutschem Recht bisher nicht gibt.

Volkswagen hatte im September 2015 auf Druck der US-Umweltbehörden zugegeben, die Stickoxidwerte von Dieselautos durch eine spezielle Software manipuliert zu haben. Weltweit sind davon rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen, allein in Europa sind es rund 8,5 Millionen. Während die Kunden in den USA von VW entschädigt werden, sollen die Käufer in Europa leer ausgehen. Hier argumentiert VW, die in den Fahrzeugen mit dem betroffenen Motor vom Typ EA 189 enthaltene Software stelle keine unzulässige Abschalteinrichtung nach europäischem Recht dar.

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