Kritik an teuren Mogelpackungen
„Viele Menschen empfinden das als Täuschung, vielleicht sogar als Betrug“ sagte der Chef des deutschen Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller. „Sie zahlen ja für etwas, was sie nachher in der Form nicht bekommen.“ Dies sei ein Dauerärgernis etwa beim Kauf von Kaffee, Getränkepulver, Nachspeisen, Frühstückscerealien oder Instantsuppe. „Es wäre wünschenswert, hier klare Vorschriften zu haben, was noch legal ist für bestimmte Produkte“, forderte Müller.
Screenshot vzhh.de
Kosmetika sogar mit bis zu 70 Prozent Luft
Eine Stichprobe der deutschen Verbraucherzentrale Hamburg ergab kürzlich, dass zwölf untersuchte Packungen im Schnitt 40 Prozent Luft enthielten. So waren eine Packung Risotto und eine Cornflakes-Packung zu 49 Prozent leer, ein Baby-Zwieback zu 29 Prozent. Auch bei Kosmetika wurden „Mogelpackungen“ festgestellt, etwa bei einer Creme mit einem Luftanteil von 68 Prozent.
Teures Umweltproblem
Müller sagte, es gebe wenige Produkte wie druckempfindliche Pralinen, bei denen das Auge mitesse. Da liege es in der Natur der Sache, dass man wegen einer schützenden größeren Packung vielleicht bis zu 30 Prozent Luft mit kaufe. Alle anderen Produkte dürften aber höchstens so viel Luft enthalten, wie es beim Abfüllen technisch zwingend ist. Jegliche Luft darüber hinaus sei nur teuer für die Verbraucher und wegen zusätzlichen Packungsmülls auch schlecht für die Umwelt.
Links:
- Verbraucherzentrale Hamburg zu „Mogelpackungen“
- Stichprobenuntersuchung der Verbraucherzentrale Hamburg (PDF)
Publiziert am 30.12.2016