Reiseversicherung darf nicht automatisch verlängern

Der deutsche Reiseversicherer „Berlin Direkt“ darf seine Verträge nicht mehr automatisch verlängern. Das Oberlandesgericht Wien gab einer Klage der Arbeiterkammer (AK) statt, die entsprechenden Klauseln verstoßen gegen das Konsumentenschutzgesetz. Das Urteil ist rechtskräftig, betroffene Konsumenten können ihr Geld zurückfordern.

Die Reiseversicherungen der „Berlin Direkt“ ist in Österreich vor allem Kundinnen und Kunden von Flugbuchungsportalen wie fluege.de oder ab-in-den-urlaub.de bekannt:. Während der Buchung wird gefragt, ob das Ticket „flexibel umbuchbar“ sein soll, zu beantworten mit „Ja“ oder „Nein“. Dass dahinter ein Versicherungsvertrag steckt, findet sich im Kleingedruckten. Dass sich dieser Vertrag automatisch verlängert, wird oft erst bei der Abbuchung der nächsten prämie bewusst - mehr dazu in Berlin Direkt: Reiseversicherung als Abofalle

Screenshot fluege.de

Screenshot fluege.de

So wird die Versicherung der „Berlin Direkt“ auf fluege.de angeboten.

Unzulässige Zustimmungsfiktion

Das Problem dabei ist wieder einmal die sogenannte Erklärungs-, oder Zustimmungsfiktion. Die Versicherungesverträge der „Berlin Direkt“ verlängerten sich automatisch, wenn nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Bleibt die Kündigung aus, wertete die „Berlin Direkt“ Schweigen als Zustimmung.

Solche Zustimmungsfiktionen sind jedoch nur zulässig, wenn dabei die Vorgaben des Konsumentenschutzes eingehalten werden. Das ist hier nicht der Fall argumentierte die AK und bekam vom Oberlandesgericht Wien nun Recht (rechtskräftig): Die Klauseln des Versicherers sehen weder eine angemessene Frist zur Kündigung vor, noch eine Hinweispflicht des Unternehmens und sind somit unzulässig. Betroffene Kundinnen und Kunden der „Berlin Direkt“ können ihr Geld zurückfordern.

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