Tipps für den richtigen Winterdienst

Hauseigentümer sind verpflichtet, ihre Gehsteige von Schnee und Eis zu räumen. Viele beauftragen dazu einen professionellen Winterdienst. Konsumentenschützer raten, darauf zu achten, was im Vertrag steht, denn bei Billigangeboten kann es sein, dass der Schnee trotzdem liegen bleibt.

Im Ortsgebiet sind Gehsteige in einer Breite von bis zu drei Metern von Schnee und Eis zu befreien und zu bestreuen, und zwar von sechs Uhr morgen bis 22 Uhr abends. So sieht es Paragraph 93 der Straßenverkehrsordnung vor. „Ist kein Gehsteig vorhanden, ist ein Streifen von einem Meter Breite freizuschaufeln, auch wenn der Weg kaum benutzt wird“, so Maria Ecker vom Verein für Konsumenteninformation (VKI). Gemeinden können aber abweichende Vorschriften vorsehen. „Am besten man erkundigt sich rechtzeitig“.

Nicht geräumter Weg

Karin Fischer/help.ORF.at

Achtung, Falle: Auch wenn kein Gehsteig vorhanden ist, muss geräumt werden.

Sendungshinweis:

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Österreich 1

Diese Pflicht können Liegenschaftsbesitzer an Dritte wie Mieter, Pächter oder einen Winterdienst übertragen. Die Preise richten sich nach Lage und Länge des Gehsteiges. Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus in Wien müssen Eigentümer mit 230 Euro aufwärts pro Saison rechnen.

Pflichten im Vertrag genau festlegen

Lokale Anbieter können durchaus günstigere Preise versprechen. Konsumentenschützer warnen allerdings vor allzu billigen Lockangeboten. „Wir raten, den Vertrag genau zu prüfen, ob auch wirklich alle Pflichten aus der Straßenverkehrsordnung vom Winterdienst übernommen werden“, so VKI-Expertin Ecker. Mündliche Absprachen seien riskant, „besser die Übertragung der Pflichten schriftlich festhalten“.

Eigentümer sollten sich vergewissern, dass der Winterdienst seinen Vertrag auch erfüllen kann. „Die Frage ist, hat die Firma genug Personal und Gerät, um meinen Gehsteig bei Wintereinbruch zu räumen“. Wenn Fußgänger auf verschneiten, eisigen Gehsteigen stürzen, könne das ein Strafverfahren nach sich ziehen. „Der Geschädigte kann außerdem zivilrechtlich Schmerzengeld einklagen, und es droht eine Verwaltungsstrafe in der Höhe von 72 Euro“, so VKI-Expertin Ecker.

Winterdienst befreit nicht von Verantwortung

Kostspieliger sind die Folgen eines Sturzes. Viele Hausbesitzer setzen daher auf den Winterdienst, der mit dem Vertrag auch für Schadenersatzansprüche haftet, wenn er beim Räumen säumig ist. Das bedeutet allerdings nicht, dass Liegenschaftseigentümer damit alle Sorgen los sind, so Peter Lessky, Rechtsanwalt und Experte für Immobilienrecht. Er verweist auf das sogenannte Auswahlverschulden.

„Wenn eine Firma beauftragt wurde, die ganz und gar nicht geeignet ist, weil sie keine Mitarbeiter oder keine entsprechende Befugnis hat, kann das dem Eigentümer vorgeworfen werden“, so Lessky. Außerdem müsse die ordnungsgemäße Räumung überprüft werden. „Wenn Hinweise vom Nachbarn kommen, dass nie geräumt wird, muss der Eigentümer darauf reagieren“, so der Immobilienrechtsexperte.

Bei Nichträumung selber schaufeln

Professionelle Winterdienste sind angehalten, die Wetterlage zu beobachten. Trotzdem kann es bei Wintereinbruch Stunden dauern, bis der eigene Gehsteig geräumt wird. Martin Hoffer, Jurist des Automobilclubs ÖAMTC, rät allen Hauseigentümern, in diesem Fall selber zur Schaufel zu greifen. „Ansonsten kann ihnen vorgeworfen werden, dass sie nichts unternommen haben, um Schaden zu mindern oder abzuwenden“, so Hoffer.

Hauseigentümer versuchte Schneemassen zu beseitigen

dpa-Zentralbild/Michael Reichel

Wenn der Winterdienst ausläßt, sollten Eigentümer selber schaufeln.

Sollte sich ein Fußgänger bei einem Sturz verletzen, empfiehlt VKI-Rechtsexpertin Maria Ecker, Fotos zu machen und Beweise zu sichern. „Auch Grundstückseigentümer sind gut beraten, den Zustand des Gehsteigs zu dokumentieren“, so Ecker. Bei der Wahl des Winterdienstes hält es die Konsumentenschützerin für sinnvoll, „nicht den Erstbesten in der Google-Trefferliste zu wählen, sondern sich Zeit zu nehmen, die Firmen und ihre Referenzen zu prüfen und lieber ein paar Euro mehr auszugeben“.

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