Was sich 2017 für Konsumenten ändert

Das Jahr 2017 hat für Konsumentinnen und Konsumenten einige Neuerungen im Gepäck. Das Handy-Roaming wird gebührenfrei, das Bankgeheimnis endgültig zu Grabe getragen und der Lohnsteuerausgleich automatisiert. Auch für Autofahrer ändert sich manches. Die wichtigsten Gesetzesänderungen, Neuerungen und Vorschriften im Überblick.

Sendungshinweis:

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Österreich 1

Knapp 125 Minuten telefoniert jeder Österreicher im Durchschnitt pro Monat. Die wenigsten davon im Urlaub, aus Sorge vor hohen Roamingkosten. Zwar wurden diese auf Geheiß der EU schon in den letzten Jahren schrittweise gesenkt, 2017 ist es nun aber endlich soweit: Rechtzeitig zur Urlaubssaison fallen die Roaminggebühren innerhalb der EU komplett weg.

Eine Frau telefoniert mit einem Mobiltelefon am Strand

dpa/Daniel Naupold

Roaming ohne Extrakosten gibt es für alle EU-Bürger ab dem Sommer

Ab 15. Juni: Telefonieren und surfen wie zu Hause

Ab 15. Juni werden die Roaminggebühren für alle Reisenden abgeschafft, wenn diese im EU-Ausland mit ihren Mobiltelefonen und Geräten telefonieren, SMS schreiben oder im Internet surfen. Dann telefoniert und surft man im EU-Ausland für die selben Kosten wie zu Hause.

Das Roaming-Aus gilt dabei nicht nur für Vertragskunden, auch Wertkartennutzer profitieren. „Einzige Voraussetzung ist, dass ich einen stabilen Bezugspunkt zu dem Land des Heimatnetzes habe,“ so Gregor Goldbacher von der Telekom-Regulierungsbehörde. Um „Roam like Home“ nutzen zu können, müssen die Nutzer also nachweisen, dass sie in dem Land, aus dem ihre SIM-Karte kommt, auch wohnen. Dann können die Minuten und die SMS, die in der jeweiligen Monatspauschale inkludiert sind, ohne Preisaufschlag eins zu eins im Ausland verbraucht werden.

Limits bei Handysurfen erwartet

„Grundsätzlich umfasst der Roamingwegfall alles, aber bei den mobilen Daten wird es Limits geben. Hier wird der österreichische Kunde damit rechnen müssen, dass er das Internet nicht im selben Umfang im Ausland nutzen kann wie im Inland,“ so Goldbacher gegenüber help.ORF.at. Wie diese Limits genau aussehen werden, soll im Frühjahr 2017 feststehen.

Verbraucherschützer sehen aber auch eine Schattenseite des Roaming-Endes: Sie sorgen sich, dass telefonieren in Folge insgesamt teurer werden könnte, da die Mobilfunker versuchen könnten, die fehlenden Roamingeinnahmen durch Tariferhöhungen wettzumachen.

Geldschein-Bündel in einem Regal der Österreichischen Nationalbank

OeNB

Neuer 50-Euro-Schein gegen Fälscher

Bleiben wir beim Geld: Der 50er ist die am häufigsten genutzte Euro-Geldnote, 45 Prozent aller Scheine sind 50er. Da verwundert es nicht, dass er als „falscher Fuffziger“ auch gerne gefälscht wird. Ab dem 4. April macht nun ein neuer 50-Euro-Schein den Fälschern das Leben schwerer. Optisch ändert sich nicht viel, das typische Orange bleibt, dazu kommen aber neue, fälschungssicherere Sicherheitsmerkmale und Verbesserungen für sehschwache Menschen, die den Fünfziger nun an fühlbaren Rillen am Rand ertasten können.

Nach dem Fünfer, dem Zehner und dem Zwanziger ist der 50er damit der vierte Schein, der seit der Einführung der Gemeinschaftswährung im Jahr 2002 von den nationalen Zentralbanken getauscht wird.

Bankgeheimnis 2017 endgültig Geschichte

Apropos Banken: Ab dem nächsten Jahr ist das österreichische Bankgeheimnis endgültig Geschichte. Der internationale automatische Bankdatenaustausch startet. Umgekehrt ist damit auch das Vermögen der Österreicher in der Schweiz nicht mehr anonym.

Die Prämien für das Bausparen (1,5 Prozent) und die Zukunftsvorsorge (4,25 Prozent) bleiben 2017 stabil, der Garantiezins in der Lebensversicherung sinkt dagegen weiter von einem auf ein halbes Prozent. Vereinfacht wird der Lohnsteuerausgleich, und zwar durch die Antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Diese startet automatisch, wenn bis Ende Juni kein Antrag vorliegt und mit einer Gutschrift zu rechnen ist.

Eingangsbereich des Infocenters im Finanzzentrum Wien Mitte

BMF/citronenrot

Automatische Arbeitnehmerveranlagung für eine Million Österreicher

Ohne Antrag Geld zurück von der Finanz

Wie das Finanzministerium erläuterte, gehen ab Juli Informationsschreiben an all jene Personen, die für den automatischen Lohnsteuerausgleich infrage kommen. Schätzungen zufolge werden das etwa eine Million Steuerpflichtige sein, die dann insgesamt 200 Mio. Euro zurück erhalten. Wer mit seiner „automatischen“ Steuergutschrift nicht zufrieden ist, kann die Steuererklärung nachreichen - und zwar bis zu fünf Jahre lang, so das Finanzministerium.

ELGA österreichweit in allen Spitälern

Im Gesundheitsbereich wird die Elektronische Gesundheitsakte ELGA österreichweit auf alle Spitäler ausgeweitet. Einigen sich Ärzte und Krankenkassen auf die nötigen Eckpunkte, könnten auch Kassenordinationen noch 2017 mit ELGA starten. Die Rezeptgebühr steigt im nächsten Jahr um 15 Cent auf 5,85 Euro.

Radarfotos gegen Gurtmuffel und Handy-Telefonierer

Auch für Autofahrer gibt es im nächsten Jahr einige Neuerungen. Wurden Radarfotos bisher nur Schnellfahrern zum Verhängnis, können sie ab Jänner auch als Beweis für andere Delikte herangezogen werden. Wer ohne Gurt oder mit Handy am Ohr geblitzt wird, bekommt dann teure Post von der Behörde - mehr dazu in Was sich 2017 im Straßenverkehr ändert.

Verkehrskontrolle der Polizei

APA/Barbara Gindl

Fotos aus fest montierten Radarboxen und -kameras werden nun umfassender ausgewertet

Alkolenker haben ab dem Herbst die Möglichkeit den Führerschein-Entzug zu verkürzen, wenn sie ihr Auto freiwillig mit einer Alkohol-Wegfahrsperre – einem so genannten Alkolock - ausrüsten. Die Kosten dafür, ca. 2.500 Euro, müssen sie selbst tragen. Die technische Barriere soll die Zahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss verringern – die Wirkung ist unter Verkehrsexperten aber höchst umstritten. Ab Juli 2017 wird außerdem die Probezeit für Führerschein-Neulinge von zwei auf drei Jahre verlängert.

Grüne Nummerntaferl für E-Autos

Und Elektroautos sind ab dem Frühjahr an Nummerntafeln mit grüner Schrift erkennbar. Das grüne Kennzeichen dient gleichzeitig als Ausweis für einige Vorteile, so sollen E-Autolenker die Busspur nutzen und eventuell gratis parken dürfen – fix ist das aber noch nicht. Auf welche Zuckerl sich die E-Autolenker genau freuen dürfen, legt jede Gemeinde selbst fest.

Beate Macura, help.ORF.at

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