Etikettenschwindel bei Smoothies
Es gibt keine Vorschriften, was genau in den im Fachjargon auch Ganzfruchtgetränken genannten Mixturen enthalten sein muss. Nach Ansicht der VKI-Tester sollten sie nur aus Fruchtmark oder -püree, Direktsäften und eventuell Fruchtstückchen bestehen. Das würden auch die meisten Kunden so sehen. Enthalten sei häufig aber vor allem Saft. Die auf den Flaschen angepriesenen Zutaten wie Beeren und Obst seien hingegen nur in kleinen Mengen vertreten und würden hauptsächlich für die Farbe sorgen.
ORF.at/Dominique Hammer
Produktaufmachung oft „indiskutabel“
Eine Produktaufmachung, „die groß mit Obstsorten wirbt, die im Saft selbst kaum enthalten sind“, sei indiskutabel, meinen die Konsumentenschützer. Was tatsächlich drinsteckt, verrät Käufern derzeit nur das Kleingedruckte: Werden Zutaten in Wort oder Bild extra ausgelobt, muss ihr Anteil im Produkt zusätzlich in Prozent ausgewiesen werden.
Smoothies könnten laut VKI gelegentlich ein bis zwei Portionen Obst und Gemüse pro Tag ersetzen - allerdings nur, wenn in ihnen mehr als 50 Prozent Fruchtmark oder Fruchtpüree steckt. Frisches Obst und Gemüse seien jedoch noch immer erste Wahl.
Publiziert am 21.12.2016