Streit um Fernwärmerechnung: Was Verbraucher tun können

War es ein Messfehler? Die Heizkostenabrechnung eines Help-Hörers hat sich für das Jahr 2015 plötzlich verdreifacht. Das Unternehmen, das den Verbrauch abliest und kontrolliert, beteuert, dass die gemessenen Werte korrekt sind. Streitigkeiten wegen Energiekostenabrechnungen sind nicht leicht zu lösen. Betroffenen bleibt meist nichts anderes übrig, als der Weg zu einem Schiedsgericht.

Bernhard Kofler (Name geändert) erlebte eine unangenehme Überraschung, als er einen Blick auf seine Heizkostenabrechnung von 2015 warf. Die Kosten hatten sich im Vergleich zu 2014 drastisch erhöht. In seiner 86-Quadratmeter Wohnung sei der Verbrauch von einem Jahr auf das andere um mehr als das Dreifache angewachsen, so Kofler.

Verbrauchsaufstellung weist Merkwürdigkeiten auf

Sendungshinweis:

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Österreich 1

Die Verbrauchsaufstellung, die man Herrn Kofler auf Anfrage zur Verfügung gestellt hat, weist tatsächlich einige Merkwürdigkeiten auf. Der Verbrauch in den Jahren 2012 bis 2014 ist extrem gering und steigt im Jahr 2015 sprunghaft an. Bernhard Kofler gibt an, er habe die Wohnung zwei Jahre lang vermietet.Während des Jahres 2014 sei die Wohnung durchgehend vermietet gewesen, im Jahr 2015 ein halbes Jahr lang. Dennoch seien die Heizkosten ausgerechnet im Jahr 2015, als die Wohnung während der Heizperiode leer gestanden habe, förmlich explodiert, wundert sich Kofler.

Techem: Können einen Messfehler ausschließen

Die Firma Techem, die die Messgeräte betreibt und die Ablesung vornimmt, hat die in der Wohnung installierten Heizkostenverteiler überprüfen lassen. Man habe keinen Fehler gefunden, so Techem gegenüber help.ORF.at, man habe lediglich den gestiegenen Verbrauch feststellen können: „Welche Änderung der Nutzung der Wohnung letztendlich zu dieser Veränderung des Wärmekonsums geführt hat, können wir nicht beurteilen. Diese Beurteilung kann nur durch den Wohnungseigentümer erfolgen.“

Hand dreht an Heizventil

dpa/Friso Gentsch

Zu hohe Heizkostenabrechnung? Die Ursachensuche ist meist schwierig.

Kunde: Techem soll Hausverstand einschalten

Techem betont, dass man kein Interesse daran habe, Herrn Kofler einen überhöhten Betrag in Rechnung zu stellen. Schließlich arbeite man im Auftrag der Hausverwaltung und habe keine finanziellen Interessen gegenüber den Bewohnern. Mag sein, meint Kofler, davon habe er aber herzlich wenig, denn er müsse dennoch enorme Kosten tragen. Er bezweifelt, dass die Messwerte korrekt sind, und fordert von Techem mehr Unterstützung.

Er erwarte sich von einem ordentlichen Unternehmen, wie der Energiedienstleister wohl einer sei, dass man sich nicht bloß auf die Messergebnisse verlasse, sondern dass man den Hausverstand einschalte: „Wenn die Firma Techem den Hausverstand nicht einschaltet, dann schalte ich das Gericht ein“, so Kofler.

Streitfall Energiekosten: Ohne Gericht geht es nicht

War die Wohnung in den Jahren 2012 bis 2014 kaum beheizt? Haben die Messgeräte versagt? Wie es zu den Ungereimtheiten gekommen ist, kann derzeit nicht beantwortet werden. Die genaue Ursache müssen hier wohl Sachverständige klären. Konsumentinnen und Konsumenten haben bei solchen Auseinandersetzungen in der Praxis selten andere Möglichkeiten, als in irgendeiner Form den Rechtsweg zu beschreiten. Die Wohnrechtsexpertin Veronika Schmidt vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) empfiehlt in Fällen wie diesen, ein so genanntes Außerstreitverfahren anzustreben. In Wien und einigen anderen größeren Städten stehen für so einen Vorgang die Schlichtungsstellen zur Verfügung.

Im Rahmen dieser Verfahren würden Sachverständige zugezogen, die die Höhe der Abrechnung überprüfen können, so Schmidt. Der große Vorteil gegenüber normalen Gerichtsverfahren bestehe für den Konsumenten darin, dass diese Sachverständigen kostenlos zur Verfügung gestellt würden.

Schlichtungsstelle oder Bezirksgericht

In kleineren Städten oder am Land landen solche Fälle sofort vor dem Bezirksgericht. Der Nachteil: Die Sachverständigen kosten Geld. Aber egal ob Schlichtungsstelle oder Bezirksgericht: In jedem Fall sollte man sich durch einen Anwalt oder durch eine Mietervereinigung vertreten lassen. Ohne juristische Hilfe würden Konsumenten in der Regel schlecht aussteigen.

Wer die Höhe seiner Abrechnung anzweifelt, sollte darüber hinaus auf Fristen achten. Ein eventueller Einspruch müsse innerhalb von sechs Monaten eingebracht werden. Anderenfalls gelte die Rechnung als „geprüft und anerkannt.“ Wodurch man auch das Recht auf ein Verfahren vor der Schlichtungsstelle verlieren würde, so Schmidt.

Paul Urban Blaha, help.ORF.at

Mehr zum Thema:

Links: