Teure „Schnäppchen“ bei Last-Minute-Reisen
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Kurzentschlossene finden heuer vor allem Last-Minute-Angebote für Ägypten und die Türkei. Die Nachfrage nach Urlaubsreisen in diese Länder ist wegen der angespannten politischen Lage eingebrochen. Bei kurzfristigen Reisen nach Ägypten gewährt die Branche Abschläge von bis zu 50 Prozent. Für andere Reiseziele seien echte Schnäppchen über die Weihnachtsfeiertage kaum noch zu finden, so der Verband der österreichischen Reisebüros.
Auch bei Schnäppchen die Preise vergleichen
„Last minute - das ist ein Werbeslogan, kein definierter Begriff“, so Andreas Herrmann, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum Österreich (EVZ). Es bedeute nicht, dass die Reise unmittelbar bevorstehen muss, sondern Firmen würden damit versuchen, weniger beliebte Destinationen attraktiver zu machen. Oft müssten Reisebüros ein bestimmtes Kontingent bei Flügen und Hotels kaufen. „Bevor sie darauf sitzen bleiben, geben sie diese Restplätze günstiger her“, so der Experte. Günstige Last-Minute-Pauschalreisen findet man sowohl bei den Reisebüros als auch im Internet.
dpa/Chad Ehlers
Bei der Buchung sollte man sich nicht drängen lassen. „Auch wenn man Ihnen sagt, Sie müssen heute entscheiden, vergleichen Sie das Angebot. Eventuell sind andere Veranstalter sogar billiger“, so Herrmann. Wie gut ein Hotel ist, lasse sich über die Reisebewertungen anderer Gäste im Internet feststellen. Teurer wird das Schnäppchen, wenn die Verpflegungskosten nicht enthalten sind. „Das kann ganz schön ins Geld gehen“, so der EVZ-Experte. Last-Minute-Reisen sind sofort bei der Buchung zu bezahlen, Anzahlungen werden üblicherweise nicht akzeptiert.
Gute Leistung auch für Last-Minute-Angebote
Ein Preisnachlass bei kurzfristigen Pauschalreisen bedeutet nicht, dass man Verspätungen im Flugverkehr oder Mängel im Hotel hinnehmen muss. Hier gelten dieselben Bestimmungen wie für regulär gebuchte Pauschalreisen.
„Am besten versucht man gleich vor Ort, Mängel zu klären“, so der Jurist. Oft ließe sich ein besseres Zimmer oder Ersatz für entfallene Veranstaltungen finden. Ist das nicht möglich, lässt man sich die Mängel am besten schriftlich bestätigen. Fotos und Videos helfen auch, um im Nachhinein eine Preisminderung durchzusetzen. Diese Preisminderung ist nicht abhängig davon, wie hoch der ursprüngliche Preis war.
dpa/Felix Heyder
Spätestens wenn es Ärger gibt, sollte man wissen, wer der Vertragspartner bei einem Last-Minute-Angebot ist. Für die Durchführung der Reise ist der Veranstalter verantwortlich. Dieser ist Vertragspartner bei der Buchung und muss für Mängel geradestehen. Onlineplattformen sind meist nur Vermittler. Der EVZ-Jurist rät Kurzentschlossenen, die weiter weg ins Warme wollen, sich auch rechtzeitig um Impfungen und ein Visum zu kümmern. Wer den Urlaub nicht antreten kann, weil das Visum fehlt, bleibt auf den Kosten sitzen.
Karin Fischer, help.ORF.at
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Publiziert am 17.12.2016