Parkplatz: Kundin von Supermarkt geklagt

Ein Supermarktpächter in Salzburg sorgt für Diskussionen. Er droht, jeden wegen Besitzstörung zu klagen, der den Parkplatz seiner Filiale länger als eine Stunde nützt. Auch eine Frau, die Kundin seines Supermarkts war, wurde geklagt.

Frau S. war fassungslos. Sie erhielt vom Anwalt des Supermarktpächters eine Aufforderung, rund 320 Euro zu zahlen. Andernfalls werde sie beim Bezirksgericht wegen Besitzstörung geklagt.

Die Salzburgerin gab an, dass sie im Spar einkaufen war. Die Parkdauer hätte sie um nur 15 Minuten überschritten: „Ich habe Krebs, daher brauche ich etwas länger als andere“, so die Help-Hörerin. „Rund 40 Euro habe ich für den Einkauf ausgegeben, aber selbst wenn ich nur drei Euro bezahlt hätte, wäre ich doch Kundin gewesen,“ so die Salzburgerin.

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Das sieht Spar anders. Die Filiale des Pächters läge in der Nähe des Landeskrankenhauses, so Nicole Berkmann, Unternehmenssprecherin des Sparkonzerns. Der Pächter hätte nur sechs Parkplätze, die ständig von Spitalsbesuchern belegt wären.

Supermarktkette plädiert für „mehr Fairness“

„Manche, bei weitem nicht alle, haben zumindest den Anstand, einen kleinen Einkauf bei ihm zu tätigen“, so die Sprecherin von Spar. Aber eine Flasche Wasser um 29 Cent zu kaufen und dafür den Parkplatz stundenlang zu blockieren, sei nicht fair.

Der Pächter selbst macht auf Anfrage von help.ORF.at seinem Ärger Luft. Er hätte es anfangs mit Zetteln und persönlichen Gesprächen versucht - erfolglos. Jetzt hätte er große Hinweisschilder aufgestellt und einen Anwalt eingeschaltet. Frau S. weist den Vorwurf von sich, sie hätte geparkt, um das Krankenhaus zu besuchen. „Im Spital kann ich als Krebspatientin gratis parken“, so die Salzburgerin. Ihre Beschwerde bei Spar war erfolgreich, der Pächter erstattete ihr das Geld für die Abmahnung zurück.´

Schild "Parken nur für Dauer des Einkaufs"

Sonja Hochecker/help.ORF.at

Krebskranke Kundin wurde geklagt

Kleiner Einkauf schützt nicht vor Klage

Das Gesetz ist eindeutig: Verfügungsberechtigte haben das Recht auf ungestörten Besitz. Deswegen wären auch schikanöse Besitzstörungsklagen erfolgreich, so Martin Hoffer, Jurist des Autofahrerclubs ÖAMTC. „Auch wenn die Absicht reine Abzocke ist, können Richter nicht anders als dem Kläger Recht geben“. Ein Beispiel dafür sind die ehemaligen Zielpunktparkplätze. Sie sorgten für Aufsehen, weil ein Unternehmer die verwaisten Parkplatzflächen gepachtet und nichtsahnende Autofahrer auf Besitzstörung geklagt hat.

Anders im Fall von Frau S. Die Kundin hätte mit einer Kassarechnung, einer Bankomatzahlung oder einem Foto des Warenkorbs vor Gericht gute Chancen, so der ÖAMTC-Jurist. „Pseudokunden“ dagegen, die lange parken und nur eine Flasche Wasser kaufen, kämen im Falle einer Klage in Erklärungsnotstand. „Man ist nur für die Dauer des Einkaufs berechtigt, die Stellfläche zu benutzen“, so Hoffer.

Teure Abmahnung

Eine Abmahnung ist deutlich teurer als ein Parkticket. „Wenn das Unternehmen mahnt, liegen die Kosten bei 30 bis 60 Euro. Wenn der Anwalt einen Brief schickt, zwischen 150 und 200 Euro. Sobald Klage eingebracht ist, kostet es ungefähr 350 Euro“, so der ÖAMTC-Jurist. „Ich rate jedem Betroffenen, sich juristischen Rat zu holen. Manchmal hilft auch ein Schreiben, um den Betrag zu mindern.“

Sonja Hochecker, help.ORF.at

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