EU vereinbart Abbau von Geoblocking

Verbraucher in der EU sollen künftig nicht mehr grundsätzlich daran gehindert werden, günstigere Angebote von Onlineanbietern in anderen Mitgliedsstaaten zu kaufen. Darauf einigten sich die EU-Wettbewerbsminister in einem Entwurf. Händler sollen allerdings nicht immer verpflichtet sein, auch ins Ausland zu liefern.

Laut einer Studie der EU-Kommission benutzen 40 Prozent der Onlinehändler in der EU Geoblocking, um den Verkauf ihrer Waren in ein anderes EU-Land über das Internet einzuschränken oder zu unterbinden. Websites erkennen dabei die Herkunft der Kunden und verweigern entweder die Bestellannahme oder leiten sie automatisch auf für ihr Land bestimmte Onlineangebote um, oft mit höheren Preisen.

EU-Minister gegen „ungerechtfertigtes“ Geoblocking

Der Entwurf des EU-Ministerrates sieht vor, dass eine Diskriminierung der Kunden nach Nationalität, Wohnort oder dem Sitz der Niederlassung künftig verboten sein soll. Die Vereinbarung werde „den Bürgern eine größere Wahlmöglichkeit bei Gütern und Dienstleistungen geben“, so der slowakische Wirtschaftsminister Peter Ziga, dessen Land derzeit den EU-Vorsitz innehat. Ziel sei es, „ungerechtfertigtes Geoblocking zu beseitigen“. Mit der Einigung sei der Weg für Verhandlungen mit dem Europaparlament frei, so Ziga.

Der Entwurf lässt für Anbieter aber weiter eine Preisdifferenzierung zu, was EU-Diplomaten zufolge auch besonders günstige Angebote nur in bestimmten Ländern oder für bestimmte Gruppen umfassen kann. Darüber hinaus sind Firmen „nicht verpflichtet, Waren an Kunden außerhalb des Mitgliedsstaates zu liefern, in dem sie eine Lieferung anbieten“, so der EU-Rat. In der Praxis könnten Verbraucher zwar nicht mehr gehindert werden, bei diesem Unternehmen direkt zu bestellen, sie bekämen die Ware aber nicht zugeschickt, sondern müssten selbst für die Abholung sorgen.

WKÖ: „Schwarzer Montag für den Handel“

Der Abbau von Geoblocking sei ein „schwarzen Montag“ für kleine und mittlere Unternehmen, so Iris Thalbauer, Geschäftsführerin der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Durch diesen „Verkaufszwang“ würden österreichischen Handelsunternehmen Gewährleistungsansprüche aus ganz Europa drohen. Vor allem kleine und mittlere Handelsunternehmen würden dann eher davon absehen, ihre Onlinepräsenz auszubauen, so Thalbauer. Positiv sei, dass von der Lieferverpflichtung in die gesamte EU Abstand genommen wurde.

Österreich hat sich beim EU-Wettbewerbsrat laut Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) gegen den aktuellen Entwurf zum Geoblocking ausgesprochen. „Er führt zu einem Zwang zum Vertragsabschluss für Händler und ist ein schwerer Eingriff in die Privatautonomie“, so Mahrer. Beim jetzigen Stand würden sich durch die entstehende Rechtsunsicherheit keine klaren Vorteile für Konsumenten ergeben.

Verbraucherverband: „Erster Fortschritt“

Der europäische Verbraucherverband BEUC hingegen bedauert, dass die Mitgliedsstaaten nicht käuferfreundlicheren Vorschlägen der EU-Kommission gefolgt sind. Zwar sei der Kompromiss ein „Fortschritt“ im Kampf gegen Geoblocking, so BEUC-Generaldirektorin Monique Goyens. Enttäuschend sei, dass die Mitgliedsstaaten „nicht den ganzen Weg gegangen sind“.

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