Parship darf Verträge nicht automatisch verlängern

Die Onlinepartnerbörse Parship muss Kunden deutlicher als bisher die Möglichkeit geben, ihren Vertrag zu kündigen. Die gängige Praxis, Verträge automatisch zu verlängern, ist unzulässig. Das entschied das Handelsgericht Wien nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI).

Beim VKI hatten sich zahlreiche Kunden beschwert, weil ihr Jahresabo für die Partnervermittlung ohne ihre Zustimmung verlängert worden sei. Wie sich herausstellte, hatten sie die E-Mail über die Vertragsverlängerung unter all den anderen Benachrichtigungen von Parship schlicht übersehen, weil sie nicht als solche erkennbar war.

Erinnerung schlecht zu erkennen

Konsumenten, die eine befristete Mitgliedschaft bei Parship abschließen, werden bereits bei Vertragsabschluss im Kleingedruckten informiert, dass es zu einer automatischen Vertragsverlängerung um je ein weiteres Jahr kommt, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Eine solche automatische Vertragsverlängerung ist aber nur dann wirksam, wenn die Kunden noch einmal gesondert, rechtzeitig und deutlich auf den Ablauf der Kündigungsfrist und die danach folgende Vertragsverlängerung hingewiesen werden.

Parship versendet zwar vor Ablauf der Kündigungsfrist eine E-Mail, diese jedoch nur mit dem Betreff „Nachricht zu Ihrem Profil“ und einem weiterführenden Link. Folgt man dem Link, gelangt man aber zunächst auf die Startseite der Partnervermittlung, wo ein Log-in notwendig ist, um an eigentliche Informationen zum drohenden Ablauf der Kündigungsfrist zu gelangen - mehr dazu in help.ORF.at.

Hinweis auf Verlängerung darf nicht versteckt werden

Die Nachricht lasse weder im Betreff noch im Text erkennen, dass Kunden handeln müssen, wenn sie eine Vertragsverlängerung verhindern wollen, so der VKI. Das sei wettbewerbswidrig und erfülle nicht die Vorgaben des Konsumentenschutzgesetzes.

Das Handelsgericht Wien schloss sich in seinem Urteil dieser Auffassung an. Parship müsse dafür sorgen, dass der Hinweis auf die automatische Vertragsverlängerung auch tatsächlich gelesen wird. Dazu braucht es eine aussagekräftige Betreffzeile und eine unmissverständliche Information im Text der E-Mail. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, Parship kann dagegen Berufung erheben.

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