UPC wegen unzulässiger Klausel verurteilt

Der VKI hat den Internetanbieter UPC wegen dessen Gebührenregelung geklagt und vom Oberlandesgericht Wien (OLG) recht bekommen. UPC muss die Gebühr für das händische Zuordnen einer Zahlung so ändern, dass für Kunden klar ersichtlich ist, was das kostet.

Das Verfahren betrifft eine Klausel in den AGB, wo auf das Bearbeitungsentgelt für die manuelle Zuordnung einer Zahlung hingewiesen wird. Ein solches Entgelt fällt etwa an, wenn bei einer Online-Zahlung die Kundennummer nicht im Feld Zahlungsreferenz eingetragen wird.

Unklare Kosten für manuelle Zuordnung einer Zahlung

Das Gericht beanstandete, dass Konsumenten, die sich ein klares Bild über die exakte Höhe der Gebühr verschaffen wollen, dazu in einem weiteren, separaten Dokument die ersten sechs Seiten der Entgeltbestimmungen „durchforsten“ müssten. Ebenso wurde der Verweis auf die „jeweils gültigen Entgeltbestimmungen“ beanstandet. Hier sei unklar, ab welchem Zeitpunkt diese Klauseln gelten. Das könne der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, der Zahlung, oder der Verrechnung sein.

Zudem werde dem Konsumenten in unzulässiger Weise der Eindruck vermittelt, die „über den Querverweis recherchierbaren Entgelte seien für ihn ohne Einschränkung verbindlich“, so das Gericht. Dadurch werde dem Konsumenten ein „unklares Bild seiner vertraglichen Situation“ suggeriert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Telekommunikationsanbieter UPC musste in der Vergangenheit bereits 19 andere intransparente Klauseln ändern.

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