BAWAG-Kunden hoffen auf Rückerstattung

Mit einer Verbandsklage gegen die BAWAG geht Konsumentenschutzminister Alois Stöger (SPÖ) gegen die Zwangsumstellung bei den Billigkonten vor. Laut Stöger hat die BAWAG mit der drastischen Tariferhöhung gegen Gesetze verstoßen. Die betroffenen BAWAG-Kunden können auf eine Rückerstattung der bereits verrechneten Gebühren hoffen.

Bei der Klage geht es nicht um Bankomatgebühren an sich, sondern um die Umstellung einiger BAWAG-Kunden mit alten Billigkonten auf neue, teurere Modelle. Kunden hatten dabei nicht die Wahl, sondern mussten bis Ende Jänner auf ein neues Kontomodell umsteigen, andernfalls wurden sie gekündigt.

Zwangsumstellung auf neue, teurere Konten

Die neuen BAWAG-Konten sind laut Rechnung der Arbeiterkammer (AK) fast doppelt so teuer wie die alten. Das günstigste Modell kommt auf einen Fixpreis von 4,90 Euro im Monat und inkludiert nur eine Geldbehebung am Bankomaten. Für jedes weitere Mal Geldabheben ist eine Gebühr von 39 Cent fällig.

Nach Meinung des Konsumentenschutzministers hat die BAWAG bei der Umstellung zweimal gegen ein Gesetz verstoßen - gegen das Transparenzgebot im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) und gegen das Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG). Stöger beauftragte daher den Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einer Verbandsklage.

Ministerium rechnet mit Entscheidung vor Sommer

Das Konsumentenschutzministerium erwartet ein Urteil über die Verbandsklage gegen die BAWAG noch vor dem Sommer. Es sei davon auszugehen, dass die Gerichte der Klage stattgeben, so Pressesprecher Christoph Ertl gegenüber help.ORF.at. In diesem Fall dürfe die BAWAG bei den umgestellten Konten die neuen oder erhöhten Entgelte nicht mehr verrechnen und müsse bereits verrechnete Gebühren dem Verbraucher zurückzahlen.

Kunden, die der Tarifänderung bereits zugestimmt haben, sollten das Geld in diesem Fall automatisch von der BAWAG rückerstattet bekommen, ohne selbst aktiv werden zu müssen. „Wenn die Bank das nicht freiwillig macht, können wir gegen sie mit dem Urteil Exekutionen führen“, so Stöger. Was allerdings nicht verhindert werden konnte, war die Kündigung der alten Konten durch die BAWAG, weil die vorgeschriebene Frist von zwei Monaten eingehalten wurde.

Bankwechsel auch Chance zu sparen

Die AK rät Kunden, einen kühlen Kopf zu bewahren, wenn die Hausbank die Kontoverbindung ändern möchte. Nach einer schriftlichen Kündigungsandrohung der Hausbank sollten Konsumenten einen Bankwechsel überlegen und die Kontokonditionen genau vergleichen.

Denn die Kostenunterschiede für neue Gehaltskonten sind enorm. „Lassen Sie sich nicht von der Betrachtung von einzelnen Preispositionen wie Kontoführungsgebühr pro Quartal zu einer falschen Entscheidung verleiten“, so AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic.

AK-Bankenrechner hilft bei Vergleich

Die Kontoführungsgebühr sei nur ein Preiselement. Spesen, zum Beispiel Barbehebungen und Bareinzahlungen am Schalter und die Änderung eines Dauerauftrages, könnten teuer kommen und Extrakosten verursachen. „Behalten Sie immer die Gesamtkosten im Auge, denn auch Kleinvieh macht Mist“, so Zgubic. Auch bei Pauschalverrechnung könnten Extrakosten anfallen.

Der Bankenrechner der AK bietet einen raschen Überblick über Produkte und Konditionen der einzelnen Banken. Der Kontowechsel an sich ist einfach: Banken müssen dabei behilflich sein, sodass kein Dauerauftrag auf der Strecke bleibt. Das betrifft sowohl die alte Hausbank als auch die neue Bank, zu der das Konto verlegt wird.

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