ÖGB verlässt VKI mit Jahresende

Nach der Wirtschafts- und der Landwirtschaftskammer beendet mit Jahresende nun auch der ÖGB die Mitgliedschaft im Verein für Konsumenteninformation (VKI). Als einziges ordentliches Mitglied bleibt somit die Arbeiterkammer.

Mit Jahresende legt der ÖGB seine Mitgliedschaft beim VKI zurück. Die AK bleibt somit als einziges Sozialpartner-Mitglied des VKI übrig. Wirtschafts- und Landwirtschaftskammern sind schon länger keine Mitglieder mehr, das Konsumentenschutzministerium (BMASK) ist außerordentliches Mitglied.

Beim VKI heißt es gegenüber help.ORF.at, man werde die Entscheidung des ÖGB nicht kommentieren. Die Unabhängigkeit des Vereins sei jedenfalls in den Statuten festgelegt und könne von einem Austritt eines Mitglieds nicht beeinträchtigt werden.

ÖGB: Austritt für VKI „finanziell kein Problem“

Der Beschluss, die Mitgliedschaft beim VKI auslaufen zu lassen, sei nicht neu, so ÖGB-Sprecherin Alexa Jirez gegenüber help.ORF.at. Seit dem Austritt der Wirtschafts- und Landwirtschaftskammer sei der Verein keine sozialpartnerschaftlich organisierte Einrichtung mehr. Da der ÖGB seit der BAWAG-Krise 2007 nur mehr 1.000 Euro Mitgliedschaftsbeitrag im Jahr beisteuere, sei der Austritt für den VKI „finanziell kein Problem“.

Außerdem wolle man der „Neuorganisation des VKI als öffentlich finanzierter Verein nicht im Wege stehen“, so Jirez. Gemeint ist vor allem die Zweckwidmung von Kartellbußgeldern für den Konsumentenschutz. Dieses Vorhaben steht seit 2013 im Regierungsprogramm, die Umsetzung lässt auf sich warten.

Der VKI erhält bereits 3,4 Millionen Euro aus öffentlichen Mitteln, hauptsächlich vom BMASK. Dazu kommen - nach Austritt des ÖGB - 660.000 Euro Mitgliedsbeitrag der Arbeiterkammer. Den Großteil seines Budgets erwirtschaftet der VKI jedoch durch Beratung, Publikationen und Projekte: 12,7 Millionen Euro, das sind 70 Prozent seiner Betriebsleistung.

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