Onlinebuchung von Maturareisen birgt Tücken

Aggressive Geschäftspraktiken, fragwürdige Vertragsklauseln, hohe Stornogebühren: Veranstalter von Maturareisen werden teils heftig kritisiert. Auch heuer erwarten Konsumentenschutzorganisationen wieder zahlreiche Beschwerden. Mittlerweile werden diese Event-Pauschalreisen oft online angeboten. Das bringt rechtlich gesehen einige Vorteile für die Veranstalter. Nicht so für die Konsumenten.

Maturareisen dürften ein lukratives Geschäftsmodell sein. Neben den österreichischen Veranstaltern Splashline und DocLX kämpfen inzwischen auch ausländische Anbieter verstärkt um erlebnishungrige Jugendliche, die nach der nervenaufreibenden Reifeprüfung ausspannen wollen. Anders als früher, als die Teilnehmer mit handgeschriebenen Unterschriftenlisten gesammelt wurden, wird heute meist mittels Online-Formular gebucht. In solchen Fällen würden Online-Reisebüros Verträge für Pauschalreisen zwischen dem Maturanten und dem Reiseveranstalter vermitteln, erklärt die Juristin Gudrun Untersweg vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ).

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Kein Rücktrittsrecht bei Pauschalreisen

Bei Verträgen, die außerhalb von firmeneigenen Geschäftsräumen abgeschlossen werden, spricht man von so genannten Haustürgeschäften. In solchen Fällen haben die Kunden ein Gratis-Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Bei Pauschalreisen, die im Reisebüro oder über eine Online-Plattform abgeschlossen werden, gibt es dieses Rücktrittsrecht in der Regel nicht. Wer also eine Onlinereise bucht und das 18. Lebensjahr vollendet hat, muss den Reisepreis auch bezahlen, erklärt die EVZ-Expertin. Neben den Online-Reisebüros setzt mittlerweile auch der bekannte österreichische Event-Veranstalter DocLX auf diese Möglichkeit der Onlinebuchung.

Stornogebühren bis zu 85 Prozent

Maturareisen werden frühzeitig angeboten. Bereits jetzt kann man das vermeintliche Erlebnisevent für 2017 online bestellen. Jugendliche und junge Erwachsene seien in der ersten Euphorie oft schnell bereit, einen solchen Vertrag abzuschließen, meint Gudrun Untersweg. Sollte man später, aus welchen Gründen auch immer, den Vertrag kündigen wollen, seien meist Stornogebühren zu zahlen, warnt die Juristin. Diese können zwischen 10 und 85 Prozent betragen. Stornogebühren in der Höhe von 85 Prozent würden beispielsweise fällig, wenn die Reise sehr kurzfristig storniert werde, so Untersweg.

Jugendliche auf Maturareise

APA (Splashline)

Eine Maturareise kann teuer werden, weil hohe Stornokosten drohen

Eltern sollten rechtzeitig mit Ihren Kindern über dieses Thema sprechen und mit Ihnen mögliche Komplikationen durchdenken, rät Untersweg. So könne es beispielsweise sein, dass man aufgrund wichtiger Termine, wie etwa dem Präsenz- oder Zivildienst, nicht an der Reise teilnehmen könne. Um allfällige Stornogebühren zu vermeiden, sei es entscheidend, sich nicht vorschnell zu einer Unterschrift drängen zu lassen.

Stornoversicherung: Auf Ausschlüsse achten

Neben den Vertragsbedingungen sollte man sich auch über die Möglichkeit einer Reiserücktrittsversicherung Gedanken machen, so Untersweg. Diese würden häufig im Paket angeboten. Sie übernehmen etwa die Stornokosten, wenn man die Reifeprüfung nicht besteht. Es sei jedoch sehr wichtig, über eventuelle Ausschlussgründe Bescheid zu wissen. So würden etwa Versicherungsunternehmen für den Fall, dass der betroffene Schüler die letzte Schulstufe nicht besteht und daher nicht zu Matura antreten kann, häufig die Deckung verweigern, sofern dieser Fall nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt sei.

Eine Möglichkeit den unter Umständen erheblichen Stornogebühren zu entgehen, habe man, wenn der Vertragspartner zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch minderjährig war, meint Gudrun Untersweg. In so einem Fall wäre die Zustimmung der Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich. Sollten die Eltern die Genehmigung nicht erteilen, dann wären die Maturanten auch nicht zur Zahlung verpflichtet.

Veranstalter dürfen an Schulen nicht werben

Neben Onlineangeboten kommt es in Österreich immer wieder vor, dass Maturareisen auch direkt auf dem Schulgelände beworben werden. Hier sind vor allem DocLX und Splashline in den vergangenen Jahren aufgefallen. Das Bewerben von Maturareisen in Schulen ist aufgrund einer Weisung des Bildungsministeriums nach wie vor untersagt. Sollten Werber in der Schule auftauchen, können Sie sich an den VKI, das EVZ oder direkt an das Bildungsministerium wenden. Der Verein für Konsumenteninformation und das Europäische Verbraucherzentrum stehen Ihnen auch bei Problemen mit Veranstaltern zur Verfügung. Unerlaubte oder aggressive Werbepraktiken können Sie außerdem per E-Mail an schulwerbung@vki.at melden.

Paul Urban Blaha, help.ORF.at

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