Leihwagenkunde zahlt für Strafe des Vormieters

Mietwagenfirmen verlangen als Kaution meist die Kreditkartendaten ihrer Kundinnen und Kunden. So kann der Autoverleiher im Schadensfall direkt vom Konto abbuchen. Wie mühevoll Reklamationen sind, musste Hartmut D. erfahren. Von seinem Konto buchte der Autovermieter Avis die Rechnungen eines anderen Kunden ab - die Automiete, das Benzin, sogar die Strafe.

Hartmut D. hat bis jetzt nur gute Erfahrungen mit Autoverleihern gemacht. Diesmal mietete der Mann bei der renommierten und international tätigen Mietwagenfirma Avis ein Auto für eine Reise nach Kärnten und Slowenien, zwei Wochen zum Preis von 630 Euro. Als Zahlungsmittel und Kaution diente, wie bei Mietwagenfirmen üblich, seine Kreditkarte. Nach der Reise retourniert der Kunde das Auto, damit war für ihn die Sache erledigt.

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Zwei Monate später entdeckte er, dass Avis erneut Geld von seinem Konto abgebucht hat, diesmal rund 1.700 Euro. Angeblich wäre Herr D. mit dem Auto nicht zwei Wochen, sondern drei Monate lang unterwegs gewesen.

Mühsame Reklamation

Das Geld war schnell abgebucht, der Einspruch dagegen gestaltete sich mühsam. Auf seine E-Mail-Beschwerde hin erhielt der Kunde wochenlang keine Antwort, im Gegenteil. Avis schickte ihm ein Strafmandat wegen Schnellfahrens in Kiel. Als Beweis diente ein Radarfoto. Herr D. ärgerte sich, er war nicht in Kiel, sondern in Kärnten. Der Mann auf dem Radarfoto war ein anderer Avis-Kunde.

Bei Beschwerden antworten Firmen oft langsam

dpa/A2395 Uwe Zucchi

Auf Beschwerden reagieren Firmen oft zeitverzögert

Der Autoverleiher stellte eine Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 25 Euro in Rechnung, „für ein Strafmandat in einer Stadt, in der ich nie war, in einem Auto, in dem ich nie gefahren bin“, so der Kunde. Trotz seiner schriftlichen Beschwerden erhält er eine dritte Rechnung von Avis, diesmal über 104 Euro. Offensichtlich fuhr der Mann vom Radarfoto nicht nur zur schnell, sondern blieb auch das Benzin schuldig.

„Menschliche und technische Fehler“

Gegenüber help.ORF.at räumte Avis Fehler ein, der Auslöser wäre „eine Mischung aus einem menschlichen und einem technischen Fehler“, so der Autoverleiher. Der zu viel berechnete Betrag wurde dem Konto des Kunden wieder gutgeschrieben.

Als Entschuldigung erhält er einen Bonus von 24 Euro und ein kostenloses Upgrade auf eine höherwertige Fahrzeugklasse, falls er sich beim nächsten Mal wieder für Avis entscheidet.

Schadenersatz bei Fahrlässigkeit

Viel Zeit und Ärger kann es kosten, um eine Verwechslung zu klären. Aber Recht auf Schadenersatz haben Konsumentinnen und Konsumenten nur in ganz bestimmten Fällen, so help.ORF.at-Jurist Sebastian Schuhmacher.

Voraussetzung ist, dass die Firma vertragswidrig und fahrlässig gehandelt hat. Außerdem muss der Schaden „nachweisbar und bezifferbar“ sein. Das können Zinsen sein, die anfallen, wenn das Konto durch die Abbuchungen ins Minus gerutscht ist. Für den Zeitaufwand der Reklamation oder auch Telefonspesen müssen Firmen nicht aufkommen, es sei denn, sie tun es aus Kulanz.

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