Konzertbesucher wegen YouTube-Videos geklagt

Im Internet finden sich Tausende Konzertvideos, die Musikfans von ihren Lieblingsbands posten. Die Folgen können teuer sein. Ein Oberösterreicher wurde von einem Musiklabel wegen Verletzung der Urheberrechte geklagt und musste zahlen.

Walter Konrad war eingefleischter Fan der Ausseer Hardbradler. Die Gruppe hatte sich 2004 aufgelöst. Als Erinnerung stellte der Oberösterreicher Mitschnitte auf YouTube, die er von einem ihrer letzten Konzerte hatte. Die sechs Videos waren als Andenken und Erinnerung für Fans gedacht, kommerzielle Interessen spielten nie eine Rolle, so der Mann.

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Sechs Jahre lang waren die Videos online. Der Leadsänger der Band schrieb sogar einen freundlichen Kommentar dazu. Sonst passierte nichts. Im Sommer 2016 erhielt der Oberösterreicher jedoch unangenehme Post. „Bei einer Routineüberprüfung im Internet sind wir über nicht genehmigte Liveaufnahmen auf Ihrer YouTube-Seite gestolpert“, stand in dem Schreiben. Absender war K&K Newmedia, ein Musikproduzent aus Graz. Die Firma stellte dem Fan 300 Euro pro YouTube-Video in Rechnung.

Klage wegen Verletzung der Urheberrechte

Konrad ignorierte dieses Schreiben. „Ich habe so viele Videos im Netz gesehen, dass ich keine Bedenken hatte“, so der Oberösterreicher. Daraufhin brachte K&K Newmedia Klage ein. In einem Vergleich einigten sich die beiden Parteien. Der Oberösterreicher überwies rund 4.500 Euro an den Kläger und postete eine Warnung an alle Fans: „Ich nahm an, Privatvideos würden geduldet - ein Riesenfehler.“ Er hätte nie mit einer Klage gerechnet, weil YouTube üblicherweise Videos sperrt, wenn sie gegen Urheberrechte verstoßen.

Mädchen fotografiert begeistert die Musikgruppe

APA/MARKUS LEODOLTER

Fotoapparate und Handys sind auf Konzerten allgegenwärtig

Laut Gesetz hat nur der Urheber das Recht, das Werk zu vervielfältigen, egal wie, wie oft und für wie lange. „Das Urheberrecht ist ein scharfes Schwert“, so Anwalt Sascha Salomonowitz. Mit einem selbst gedrehten Konzertmitschnitt verstoße man gleich gegen ein Bündel an Rechten. Es gehe um die Rechte des Urhebers, also Komponist und Texter, aber auch um die Leistungsschutzrechte der Interpreten sowie um die Rechte an der Licht- und Bühnenshow. In der Praxis sei es oft der Produzent, der alle diese Rechte besitzt und nicht genehmigte Aufnahmen ahnden könne.

Eintrittskarte als Vertrag mit Klauseln

Auf den meisten Eintrittskarten steht der Hinweis, dass Bild- und Tonaufnahmen untersagt sind. Mit einem Handyvideo verstoßen Fans auch gegen den Vertrag, den sie mit Kauf des Tickets eingegangen sind, so der Experte. Dabei sei es unerheblich, ob die Aufnahme professionell oder verwackelt gedreht wurde, ob die Videos einen kommerziellen Hintergrund haben oder nur zum Spaß ins Netz gestellt werden.

Fans filmen bei Konzert mit

APA/HERBERT PFARRHOFER

Privataufnahme vom Superstar, wer kann da schon Nein sagen

Das Internet ist voll mit Videos, die Menschen posten im Glauben, Privataufnahmen seien erlaubt. Während Deutschland das mit einem Verbot eindeutig geregelt hat, lässt die Rechtslage in Österreich ein wenig Spielraum zu. Bei uns sind Aufnahmen zum eigenen und privaten Gebrauch möglich. Das Veröffentlichen oder Hochladen der Videos auf YouTube ohne Klärung der Rechte sei aber auch bei uns verboten, so der Urheberrechtsanwalt.

Musikwirtschaft sieht Verantwortung bei YouTube

Die meisten Internetuser sind sich dieser Rechtsproblematik nicht bewusst. Thomas Böhm vom Verband der österreichischen Musikwirtschaft (IFPI) kritisiert die Rolle von YouTube. Das Hauptproblem sei, dass YouTube in den Nutzungsbedingungen „die urheberrechtliche Verantwortung für die hochgeladenen Inhalte an die User abtritt und jede eigene Verantwortung ablehnt“. YouTube hätte durch ausgeklügelte Such-, Sortierungs- und Empfehlungsfunktionen längst eine aktive Rolle bei der Verteilung des Inhalts übernommen.

Außerdem profitiere das US-amerikanische Unternehmen ganz massiv von der Vermarktung dieser Inhalte, so Böhm. „Mit anderen Worten: YouTube sollte sich so verhalten wie jeder andere Medienanbieter und von den weltweiten Milliardenumsätzen faire Lizenzen zahlen.“ Dann hätten Fans keine Probleme mehr, so der IFPI-Experte.

Sonja Hochecker, help.ORF.at

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