Ärger über Bauverzögerung bei Mietwohnung

Wer im Internet eine Mietwohnung findet, die noch im Bau ist, will zugreifen. Kaution und Maklergebühren in der Höhe von mehreren tausend Euro fallen an, doch dann geht die Baufirma in Konkurs. Der Einzugstermin wird mehrfach verschoben. Wenn der Mietvertrag in einem solchen Fall keine fixe Frist beinhaltet, ist es schwer, das Geld wieder zurückzubekommen.

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Eine Grazerin stieß im Herbst vergangenen Jahres im Internet auf ein Wohnprojekt mit 50 Parteien, das noch in Bau war. Bis 1. April 2016 sollte die Mietwohnung bezugsfertig sein. Die Steirerin nahm Kontakt mit dem Makler auf, suchte sich ein Objekt aus und unterschrieb den Mietvertrag. In der Folge überwies sie rund 3.000 Euro: 1.700 Euro Kaution und 1.300 Euro Maklerprovision.

Konkurs der Baufirma sorgt für Probleme

Ihre Vorfreude auf die neue Wohnung wurde bald getrübt, als sie im Februar via E-Mail informiert wurde, dass sich der Einzugstermin um zwei Monate verzögern würde. „Aus dem Termin im Juni wurde Juli und schließlich September", so die Grazerin. Als Grund für die Verzögerung nannte man ihr den Konkurs der Baufirma.

Zwei Arbeiter sind auf einer Baustelle

APA/dpa

Fixe Fristen für die Übergabe einer Mietwohnung in Bau ersparen Ärger

Die Konsumentin wandte sich an den Wohn- und Mietrechtsexperten Herbert Erhardt von der Arbeiterkammer Steiermark (AK). Erhardt fand im Mietvertrag eine problematische Klausel: „Eine fixe Zusage für den Mietbeginn können wir erst im Februar/März 2016 mitteilen, es kann sich der Mietbeginn auch weiter nach hinten verschieben.“ Aus Sicht des AK-Experten ist dieser Passus rechtlich nicht haltbar. Der Vermieter habe sich eine Open-End-Lösung ausbedungen. „Ich halte das für grob benachteiligend und daher sittenwidrig“, so der AK-Experte.

AK: Keine fixe Zusage für Mietbeginn „sittenwidrig“

Erst nach mehrfachem Hin-und-Her zwischen AK und Vermieter wurde die Kaution schließlich zurücküberwiesen. Noch schwieriger verlief die Kommunikation mit dem Makler. Nachdem auf wiederholte Anfragen jede Antwort ausblieb, brachte der Mietrechtsexperte für die Konsumentin Klage bei Gericht ein. Bevor es zur Verhandlung kam, erklärte sich der Makler bereit, die Provision zurückzuerstatten und auch die Verfahrenskosten über 600 Euro zu übernehmen. Das war vor zwei Monaten; das Geld ist bisher noch nicht eingetroffen. Jetzt muss sich die Grazerin überlegen, ob sie das Verfahren vor Gericht fortsetzen möchte.

Um sich solche Schwierigkeiten von Vornherein zu ersparen, empfiehlt die AK, in Mietverträgen fixe Übergabetermine festzulegen. Wenn der Vermieter einwendet, er könne den Übergabetermin noch nicht fixieren, „dann sollte man sich auf eine Maximalverzögerung von ein bis zwei Monaten einigen“, so Erhardt. Für den Fall, dass die Frist nicht eingehalten wird, sei es wichtig, die Rücktrittsmöglichkeit aus dem Vertrag eindeutig zu vereinbaren.

Jonathan Scheucher, help.ORF.at

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