Dein Handy weiß alles - Datenschutz am Smartphone

Das Handy hat sich zum umfangreichen Datenspeicher entwickelt. Mit dem Smartphone tragen wir nicht nur unsere eigenen Daten bei uns, auch die Informationen von fremden Personen sind darauf gespeichert. Über Apps wie WhatsApp geben wir diese Daten weiter. In der Regel, ohne dass die betroffenen Personen zugestimmt haben. In bestimmten Fällen kann diese Datenweitergabe strafrechtliche Folgen haben.

„Der Respekt vor deiner Privatsphäre ist in unseren Genen programmiert“. So steht es in den aktuellen Nutzerbedingungen des Messangerdienstes Whatsapp. Für Datenschützer muss dieser Satz wie blanker Hohn klingen. Denn etwas weiter unten im Text muss man zustimmen, dass Whatsapp, anders als früher versprochen, persönliche Informationen an den Mutterkonzern Facebook weitergibt.

Sendungshinweis:

„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Österreich 1

Nutzer, die mit den neuen Bedingungen nicht einverstanden waren, hatten bis zum 25. September Zeit zu widersprechen. Wenn sie das getan haben, werden ihre Daten nun zwar an Facebook gesendet, aber, so das Versprechen des Unternehmens, nur teilweise ausgewertet. Etwa zur Produktverbesserung, wie es heißt. Ab nun gilt jedoch das Motto: „Friss oder Stirb.“ Wer den neuen Nutzungsbedingungen nicht zustimmt, muss sein Konto löschen.

Die persönlichen Daten der Anderen

Das heißt also, dass Anwender nun quasi gezwungen sind, ihre gespeicherten Adressen und Telefonnummern an Facebook auszuliefern. Das ist in der Praxis solange unbedenklich, solange es sich um die Daten von Freunden und Verwandten handelt. Für persönliche oder familiäre Zwecke dürfen Daten verwendet und weitergegeben werden, sofern man sie von der betroffenen Person erhalten hat, und solange keine sensiblen Informationen, etwa Gesundheitsinformationen, darin enthalten sind.

Sobald hingegen sensible Daten wie Informationen über Geschäftspartner auf dem Smartphone landen, werde die Sache schon kritischer, erklärt Holger Bleich, Redakteur bei c’t, dem Magazin für Computer und Technik. In diesem Moment würden umfassende Datenschutzbestimmungen in vollem Umfang gelten.

Auge in dem sich ein Facebook Logo spiegelt

dpa - Bildfunk

Für Datensammler sind Smartphones eine Goldgrube

Kundendaten müssen geschützt werden

Wer das Smartphone für berufliche Zwecke nützt, etwa als selbstständiger Unternehmer, für den gelten letztlich genau dieselben Datenschutzbestimmungen wie für große Unternehmen auch. Theoretisch muss man sich von jedem Kontakt bestätigen lassen, dass die betreffende Person der Verarbeitung und Weitergabe persönlicher Daten zustimmt. Auch wenn die Daten quasi unfreiwillig oder aus Bequemlichkeit an Webdienste wie Whatsapp, Facebook, Dropbox oder andere öffentliche Server weitergegeben werden, sagt Thorsten Behrens vom Österreichischen Institut für angewandte Telekommunikation (OIAT).

Whatsapp kann man jedenfalls nur dann nutzen, wenn man der App Zugriff auf sämtliche Kontaktdaten gestattet. Die Möglichkeit, geschäftliche oder sensible Daten vom Upload in die Whatsapp-Cloud auszuschließen, gäbe es nicht, so c’t-Experte Holger Bleich. Daher sollte man sehr genau überlegen, welche persönlichen Informationen man etwa in einer US-amerikanischen Cloud parken kann.

Unbedachte Datenweitergabe kann strafbar sein

Generell habe man natürlich das Problem, dass Smartphones häufig selbstständig Kontakt mit ihren Herstellern und den damit einhergehenden Cloud-Diensten aufnehmen, so Bleich. Da diese Cloud-Server meist in den USA stünden und ihre Betreiber sich somit nicht zwangsläufig an den europäischen Datenschutzstandards orientieren, sollte man nach Wegen suchen, das Smartphone und seine Daten durch separate Software-Lösungen zu schützen.

Wer fremde Daten auf öffentlichen Servern lagert, seien diese nun von Whatsapp, Facebook, Google, Apple oder einem anderen Konzern, geht zwangsläufig ein gewisses Risiko ein und gerät zumindest in einen rechtlichen Graubereich. Die Weitergabe von geschäftlichen Daten kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar gänzlich illegal sein. Beispielsweise wenn ein Geheimhaltungsinteresse besteht wie bei Ärzten, Anwälten oder Versicherungsvertretern. Theoretisch, so Experten, könne die illegale Weitergabe von Geschäftsdaten mit einer Geldstrafe bis zu 25.000 Euro geahndet werden.

Private und geschäftliche Daten trennen

Holger Bleich rät Freiberuflern dazu, heikle und beruflich genutzte Datensätze von privaten Kontakten zu trennen. Dafür gäbe es unterschiedliche Applikationen, allerdings seien diese zur Zeit noch nicht wirklich praktikabel: „Einen kompletten Schutz, der im Betriebssystem eingebaut wäre, gibt es leider momentan noch nicht.“

Daten wirksam zu trennen, sei auf Apple-Geräten wie dem iPhone eher kompliziert, so Bleich. Bei Mobilgeräten, die unter dem Betriebssystem Android laufen, sei eine getrennte Nutzerverwaltung einfacher zu organisieren: „Samsung-Nutzer haben den großen Vorteil, dass in Samsung-Geräten die App My Knox eingebaut ist, die so eine Datentrennung ohne weiteres ermöglicht“.

Paul Urban Blaha, help.ORF.at

Mehr zum Thema: