Fitnessclub: Inkassoforderung trotz Kündigung

Die Fitnesskette „Lifestyle Ladies“ ist Konsumentenschützern seit Jahren ein Begriff. Unsaubere Vertragsklauseln, Lockangebote mit Pseudostudien, Gratis-Gutscheine, die in einen kostenpflichtigen Vertrag münden. Im aktuellen Fall erhielt eine Kundin eine Inkassoforderung über 1.755 Euro, zwei Jahre, nachdem sie ihren Vertrag gekündigt hat.

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Es begann mit einem kostenlosen Probetraining – und endete mit einem unbefristeten Vertrag. Eine Methode, die die Fitnesskette „Lifestyle Ladies“ seit vielen Jahren praktiziert, so auch bei Frau L. Die gebürtige Polin wurde 2014 in einem Wiener Einkaufszentrum von einer Dame angesprochen, die ihr einen Gutschein für ein Gratistraining präsentierte.

Vom Gratis-Gutschein zum unbefristeten Vertrag

Was Frau L. abschloss, war allerdings kein Schnuppertraining, sondern ein unbefristeter Vertrag, den sie frühestens nach zwei Jahren kündigen könnte. Da die Pensionistin weder den Gutschein einlöste noch das Fitnesscenter besuchte, vergaß sie die Sache.

Eines Tages erhielt Frau L. eine Mahnung. Daraufhin schrieb sie eine Kündigung an „Lifestyle Ladies“ mit der Begründung, sie könne sich die Mitgliedschaft nicht leisten. Antwort erhielt sie keine. Das Unternehmen reagierte nicht, zwei Jahre lang. Eines Tages jedoch bekam sie die Forderung eines Inkassobüros. Sie möge 1.755 Euro zahlen für nicht geleistete Mitgliedsbeiträge zuzüglich Zinsen und Nebenkosten.

Inkassoforderung zwei Jahre nach Kündigung

Nach Einschätzung der Arbeiterkammer Wien (AK) ist diese hohe Inkassoforderung von 1.755 Euro durch das Schweigen beider Seiten entstanden: Durch Frau L., die sich nicht um eine Antwort auf ihre Kündigung bemüht habe, aber auch durch das Unternehmen, das jahrelang mit der Eintreibung der offenen Forderung gewartet und damit die Kosten erhöht habe. Auf Anfrage von help.ORF.at erklärt „Lifestyle Ladies“, das Unternehmen hätte von Frau L. keine Kündigung erhalten. Dem widerspricht die Konsumentin und verweist auf die Postbestätigung des Einschreibens.

Leeres Fitness-Studio

STEPHANE DE SAKUTIN / AFP / picturedesk.com

Der Fitnessvertrag läuft weiter, auch wenn die Euphorie nachgelassen hat

Keine Kündigung wegen falscher Wortwahl

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) prüfte den Fall. VKI-Juristin Irene Randa sieht das Problem darin, dass Frau L. mit ihrem Brief gar nicht gekündigt habe. Sie habe einen Brief geschrieben, wonach sie den Vertrag abtreten will. Eine Abtretung sei aber keine Kündigung. „Abtreten heißt, jemanden anderer übernimmt meinen Vertrag, was unter Umständen auch möglich ist“, so Randa.

Man könne sich allerdings die Frage stellen, warum das Unternehmen so lange zugewartet hat statt von sich aus den Vertrag zu kündigen. Immerhin habe die Kundin jahrelang nichts bezahlt. „Es gibt keine Verpflichtung dazu, das Unternehmen muss nicht kündigen“, so die Expertin. Auf Nachfrage von help.ORF.at lenkte das Fitnessunternehmen ein, beendete den Vertrag mit der Konsumentin und verzichtet auf die offene Forderung von 1.755 Euro.

Wie kündige ich richtig?

Grundsätzlich muss der Wille zur Kündigung unmissverständlich zum Ausdruck gebracht werden. Dazu eignen sich Formeln wie „Ich kündige“ oder auch „Ich beende den Vertrag zum frühest möglichen Zeitpunkt“, am besten mit dem Ersuchen um schriftliche Bestätigung. Häufig passieren Fehler bei der Nichteinhaltung der Fristen, so die VKI-Juristin. Der Brief müsse rechtzeitig einlangen. „Es nützt nichts, wenn ich am letzten Tag der Frist schreibe, sondern der Brief muss im Unternehmen spätestens am letzten Tag der Frist einlangen.“

Gekündigt werden kann zu jeder Zeit, auch ohne Angabe von Gründen. Wirksam wird die Kündigung erst nach Laufzeit des Vertrags unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist. Ein-Jahres-Verträge sind durchaus üblich. Fitnessverträge mit einer Bindung von zwei oder drei Jahren können dann als zu lange gelten, wenn es sonst keine vertraglichen Möglichkeiten gibt, den Vertrag vorzeitig aus wichtigem Grund zu kündigen, so der Oberste Gerichtshof. Wichtige Gründe sind etwa Krankheit, Umzug, Schwangerschaft.

Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund hat die AK auch gegenüber der Fitnesskette „Lifestyle Ladies“ durchgesetzt. Das Unternehmen hatte in einer Vertragsklausel festgehalten, dass Kundinnen auch dann zahlen müssen, wenn sie das Training nicht in Anspruch nehmen. Die AK klagte dagegen und bekam Recht. „Es gibt Umstände, mit denen niemand gerechnet hat, beispielsweise schwere Erkrankung oder berufliche Veränderung.“ Hier könne die Zahlungspflicht entfallen, so Mödlhammer.

Eine automatische Vertragsverlängerung, wie sie gerne praktiziert wird, ist laut AK Wien genau geregelt und nimmt das Unternehmen in die Pflicht. Im Vertrag muss klar darauf hingewiesen werden, dass durch Stillschweigen eine Verlängerung eintritt. Außerdem muss das Unternehmen rechtzeitig darauf aufmerksam machen, dass der Vertrag demnächst verlängert wird.

Sonja Hochecker, help.ORF.at

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