A1 muss Servicepauschale anteilig zurückzahlen

Wer seinen Handyvertrag vorzeitig kündigt, bekommt künftig einen Teil der jährlichen Servicepauschale zurück. Das Handelsgericht Wien entschied in einem Verfahren gegen den österreichischen Mobilfunkanbieter A1, dass das Unternehmen einen aliquoten Anteil der Pauschale zurückzahlen muss.

Die meisten Telekombetreiber verrechnen ihren Kunden seit einigen Jahren eine Service- bzw. SIM-Kartenpauschale. Damit sollen die Kosten für allfällige Sperren oder den Tausch der SIM-Karte gedeckt werden. Diese Pauschale ist einmal im Jahr im Voraus für zwölf Kalendermonate zu bezahlen. A1 verrechnet derzeit eine SIM-Kartenpauschale von 19,90 Euro.

Gericht: Klausel benachteiligt Konsumenten

Eine Klausel in den Entgeltbestimmungen von A1 sah vor, dass dieser Servicebetrag bei vorzeitiger Kündigung nicht anteilig rückerstattet wird. Dieser Passus sei „eine gröbliche Benachteiligung von Konsumenten“ und die Klausel rechtswidrig, so AK-Konsumentenschützerin Ulrike Weiß. Der Betreiber habe ein Entgelt für Zeiträume behalten, in denen er gar keine Leistungen mehr erbracht hat. Die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) klagte dagegen und bekam vom Handelsgericht Wien nun Recht.

Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig. In den Vertragsbestimmungen von A1 ist jener Passus nicht mehr enthalten. Sollte auf einer Schlussrechnung keine Gutschrift für eine anteilige Rückerstattung stehen, kann diese nun nachgefordert werden. Die AK OÖ bietet dazu einen Musterbrief an.

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