Lebensversicherungen: Garantiezinsen sinken weiter
Die niedrigen Zinssätze wirken sich erneut auf Lebensversicherungen aus. Schon am 1. Jänner 2016 wurde der maximal mögliche Garantiezinssatz von 1,5 auf ein Prozent gesenkt. Nun sei „eine neuerliche Absenkung des Garantiezinssatzes wegen des nachhaltigen Trends des sinkenden Zinsniveaus erforderlich“, so die Finanzmarktaufsicht (FMA) in einer Aussendung. Der höchstmögliche Garantiezinssatz soll somit Anfang 2017 von einem Prozent auf 0,5 Prozent fallen.
ORF.at/Birgit Hajek
Senkung soll Garantiezinsen langfristig sichern
Die „Umlaufgewichtete Durchschnittsrendite für Bundesanleihen“ (UDRB) - ein wesentlicher Maßstab für die Berechnung des Garantiezinssatzes - sei seit Juli 2016 erstmals negativ, erklärte die FMA den nun erfolgten Schritt. Durch die Maßnahme solle sichergestellt werden, dass Garantieleistungen aus Versicherungsverträgen auch weiterhin langfristig erfüllt werden könnten. Die garantierte Mindestverzinsung beziehe sich ausschließlich auf die einbezahlte Versicherungsprämie. Etwaige Gewinnbeteiligungen seien davon nicht betroffen.
Bei bestehenden Verträgen bleibt alles beim Alten
Von der Zinssenkung sollen nur Neuverträge betroffen seien. Für bestehende Polizzen soll weiterhin der bei Vertragsabschluss vereinbarte Zinssatz gelten.
Der höchstzulässige Garantiezinssatz soll auch nicht pauschal auf alle Neuverträge angewendet werden, so die FMA. Er definiert aber die gesetzlich zulässige Obergrenze des Garantiezinses. Die konkrete Höhe sei nach einer individuellen Risikobewertung und „nach dem Grundsatz der Vorsicht festzulegen“.
Publiziert am 27.09.2016