„Fat Killer“ Abo-Ärger mit Diätpillen

Bei der Arbeiterkammer ist es seit Monaten das Thema Nummer Eins: Die Diätpillen „Fat Killer“. Die über Facebook beworbenen „Wunderpillen“ werden an Konsumenten verschickt, ohne dass sie bestellt wurden. Wer die Rechnung über mehrere hundert Euro nicht bezahlt, bekommt ein Inkassoschreiben, in dem mit dem Gericht gedroht wird.

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Seit einigen Monaten wird auf Facebook mit dem Slogan „Nehmen Sie in vier Wochen zwölf Kilogramm ab! - Mit den Diätpillen aus den USA: Fat Killer“ geworben. Wer auf den Link klickt und genaueres erfahren möchte, muss Name und Adresse angeben. Antonia N. aus Graz hat das getan. „Ich hatte nicht vor, etwas zu bestellen, ich war einfach neugierig“, so die Frau.

Ein paar Tage später findet sie eine Packung „Fat Killer“-Pillen samt Rechnung in ihrem Postkasten. Da sie die Sache so schnell wie möglich loswerden will, retourniert sie das Produkt umgehend an den Absender, die Firma Aliaz Cooperation SIA mit Sitz im lettischen Riga. Die zehn Euro für das eingeschriebene Paket bezahlt sie aus eigener Tasche. Doch rund einen Monat später bekommt Antonia N. eine weitere Packung zugeschickt. Diesmal in Begleitung einer Mahnung und eines Inkassoschreibens über 340 Euro.

Tabletten und Pillen auf Löffeln

APA/dpa-Zentralbild/Matthias Hiekel

Nicht bestellt, trotzdem im Postkasten: Die Fatkiller-Diätpillen werden aus Lettland verschickt

Nach AK-Intervention: Firma lässt Forderungen fallen

Nachdem sie die Firma per E-Mail nicht erreicht, wendet sie sich an die Arbeiterkammer (AK) Steiermark. Hier sind die Diätpillen „Fat Killer“ seit drei Monaten das Thema mit den meisten Anfragen. „Innerhalb meiner Zuständigkeit ist es das erste Mal, dass eine Firma derart geballt auftritt. Ich habe so viele Akten, dass ich jeden Tag stundenlang nur mit Fat Killer beschäftigt bin,“ so Konsumentenschützerin Katharina Gruber.

In Beratungsgesprächen wird der genaue Fallhergang ermittelt. Selbst Konsumenten, die im Internet auf „Bestellen“ geklickt haben, müssen das Produkt nicht bezahlen. Ein gültiger Kaufvertrag ist nur dann gegeben, wenn „Kaufen“ oder „Zahlungspflichtig bestellen“ am Button steht. Die AK sendet deshalb für jeden einzelnen Konsumenten, der sich an sie wendet, ein rechtliches Schreiben an die Firma. 100 Prozent der Fälle wurden bislang erfolgreich bearbeitet. Die Zahlungsforderungen wurden eingestellt.

Auf keinen Fall bezahlen

Nur in zwei Fällen hatten Betroffene bereits überweisen, bevor sie sich an die Arbeiterkammer wandten. Eine von ihnen hat ihr Geld diese Woche wieder zurückbekommen. Wer „Fat Killer“-Pillen inklusive Rechnung in seinem Postkasten vorfindet, dem rät die Konsumentenschützerin auf keinen Fall zu bezahlen, sondern sich sofort an die AK zu wenden. Mit den ungefragt zugesandten Pillen kann man machen was man möchte. Sie müssen nicht retourniert werden.

Jonathan Scheucher, help.ORF.at

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