Falscher Anwalt fordert Geld für Pornofilm

Ein angeblicher Anwalt aus Berlin fordert per Fax Geld für das illegale Verbreiten eines Pornofilms. 950 Euro sollen die Empfänger wegen Urheberrechtsverletzung bezahlen. Hinter dem Schreiben stecken Betrüger, das Anwaltsfoto stammt aus einem Fotokatalog im Netz. Zahlreiche österreichische Konsumenten und Firmen waren bislang Ziel der Fax-Attacke.

Etliche Konsumenten und Unternehmen haben in den vergangenen Tagen ein betrügerisches Abmahnungsschreiben per Fax erhalten. Darin wird den Empfängern vorgeworfen, einen Pornofilm via Internet illegal verfügbar gemacht zu haben. Die Berliner Anwaltskanzlei Jörg Schmidt fordert von den Betroffenen einen Betrag von 950 Euro wegen Urheberrechtsverletzung ein. Durch das Bezahlen dieser Summe wäre eine außergerichtliche Einigung möglich. Falls nicht gezahlt werde, droht der angebliche Anwalt mit einem langwierigen Gerichtsverfahren und den damit verbundenen erheblichen Kosten.

Betrügerische Abmahnung

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Hinter dem Porno-Fax steckt ein dreister Betrugsversuch

Professionelle Drohkulisse - Betrüger am Werk

In dem Schreiben wird eine durchwegs überzeugende Drohkulisse aufgebaut. Laut Medienberichten befindet sich an der angegebenen Adresse am Kurfürstendamm auch tatsächlich ein Anwaltsbüro - von einer dort ansässigen Kanzlei Schmidt habe man allerdings noch nie etwas gehört. Das bestätigte mittlerweile die Rechtsanwaltskammer Berlin. Man kann von einem Betrugsversuch ausgehen - das in dem Fax verwendete Foto des vermeintlichen Anwalts Jörg Schmidt stammt von der Online-Plattform „Shutterstock“.

Keinesfalls zahlen, gegebenenfalls anzeigen

Das österreichische Bundeskriminalamt rät „allen Empfängern dieser Schreiben diese nicht zu beantworten und auf keinen Fall zu bezahlen. Sollten Sie dieses Schreiben erhalten haben und bereits Kontakt zu den Absendern aufgenommen haben, so brechen Sie diesen sofort ab.“

Auch die Wirtschaftskammer Burgenland spricht von einem „perfiden Betrugsversuch“ und erklärt, dass vor allem Unternehmen betroffen seien, die ihre Faxnummer in Telefonbüchern oder online hinterlegt haben.

Das Europäische Verbraucherzentrum empfiehlt den Fall bei der Staatsanwaltschaft Berlin zur Anzeige zu bringen. Wer bereits Geld gezahlt hat soll umgehend Anzeige bei der nächsten Polizeiinspektion erstatten. Alle relevanten Dokumente sollten in so einem Fall mitgenommen werden.