Computer dürfen mit Software verkauft werden

Computer dürfen auch in Zukunft mit vorinstallierter Software verkauft werden. Ein vorgeschnürtes Paket aus Rechner und Betriebssystem sei kein Verstoß gegen den Wettbewerb, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun.

Kunde aus Frankreich hatte geklagt

Im konkreten Fall hatte ein Kläger in Frankreich einen Sony-Computer für 549 Euro gekauft. Das vorinstallierte Betriebssystem Windows Vista und weitere Anwendungen, wollte er aber nicht und forderte von Sony das Geld für die Software zurück.

Sony lehnte ab und bot dem Kläger an den Computer zurück zu nehmen. Dies lehnte widerum der Kunde ab und verklagte Sony auf die Zahlung von 450 Euro für die unerwünschte Software, sowie auf Schadenersatz in der Höhe von 2.500 Euro, wegen unlauterer Geschäftspraktiken. Der Fall landete vor dem französischen Kassationsgerichtshof und schließlich vor den Europäischen Gerichtshof.

Richterhut und Akten mit der Aufschrift Oberster Gerichtshof im Justizpalast in Wien

ORF.at/Patrick Wally

Das vorinstallierte Betriebssystem bleibt erlaubt

Keine Irreführung

Der EuGH sieht in so einem Kopplungsgeschäft grundsätzlich kein Problem. Vorinstallierte Betriebssysteme würden die Erwartungen der meisten Verbraucher erfüllten, einen sofort nutzbaren Computer zu kaufen. Zudem sei der Kläger vom Sony-Händler über die vorinstallierte Software „gebührend informiert“ worden. Außerdem wäre Sony auch bereit gewesen, dan Computer zurück zu nehmen und den Kaufpreis zu erstatten, so der EuGH.

Auch Sonys Geschäftspraxis sei nicht irreführend, entschieden die Richter. Das Fehlen einer Preisangabe für die vorinstallierte Software hindere den Kunden nicht, sich für oder gegen einen entsprechenden Computer zu entscheiden. Das bedeutet: Hersteller dürfen weiterhin Software auf Computern installieren, müssen aber genau darüber informieren. Verbraucher sollten diese Informationen nutzen bevor sie entscheiden, welchen Computer sie kaufen.