AK: Roaming muss transparent bleiben

Nachdem die EU das Gratisroaming auf 90 Tage pro Jahr bzw. 30 Tage am Stück beschränken will, fordert die Arbeiterkammer (AK) mehr Transparenz für die Kunden. Die Regeln dürften nicht unnnötig kompliziert gestaltet und müssten von Schutzmechanismen für die Kunden flankiert werden.

Der europäische Verbraucherschutzverband BEUC hat die Brüsseler Pläne kritisiert, die Roaminggebühren im EU-Ausland nur bis zu einer bestimmten Grenze statt unbegrenzt wegfallen zu lassen. „Diese weitreichenden Einschränkungen bedeuten, dass das lange versprochene Ende des Roamings für die meisten europäischen Verbraucher keine Realität wird“, sagte Guillermo Beltra des BEUC (Bureau Europeen des Unions de Consommateurs).

„Keine unnötig komplizierten Regeln“

Bei der heimischen Arbeiterkammer fordert man vor allem mehr Transparenz für die Mobilfunkkunden. „Uns ist wichtig, dass die Regeln nicht so kompliziert werden, dass die Verbraucher doch wieder in Fallen tappen könen“, so AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer im Gespräch mit help.ORF.at. Die Einschränkungen müssten von entsprechenden Transparenzregeln flankiert werden, so Zimmer. Der Mobilfunker sollten hier in die Pflicht genommen werden und Schutzmechanismen für die Kunden integrieren, so die Forderung.

Dazu gehöre etwa die jederzeitige Information darüber, wie lange man im Ausland noch günstig telefonieren und surfen könne und welche Gebühren nach Überschreiten der 30 bzw. 90-Tage-Obergrenze anfallen. Auch automatische Warnungen per SMS müssten integriert werden.

Mann telefoniert vor dem Kolosseum in Rom

Getty Images/Rolf Bruderer

Wer länger und öfter im Ausland ist, muss weiterhin mit Extragebühren rechnen

EU beschränkt Gratisroaming auf 90 Tage

Jahrelang hatte die EU an einer Regelung gearbeitet, um das Telefonieren innerhalb der EU auch grenzüberschreitend billiger zu machen. Im Vorjahr wurden die Grundzüge erfolgreich von EU-Staaten und das Europaparlament beschlossen, demnach sollen Roaminggebühren ab Juni 2017 im EU-Ausland komplett wegfallen. Nun hat die EU erstmals Details zu Einschränkungen öffentlich gemacht.

Als Obergrenze für das Gratisroaming wurde eine Frist von 90 Tagen pro Jahr vorgeschlagen. Ist ein Kunde mehr als 90 Tage pro Jahr im Ausland, dürfen die Mobilfunker demnach weiterhin Zusatzgebühren für das Telefonieren und Surfen im Internet verlangen.

30 Tage am Stück, 90 Tage im Jahr

Die EU argumentiert, dass das 90-Tage-Kontingent praktisch jeden Bedarf von Privat-und Geschäftsreisenden decke. Grenzpendler sollen ausgenommen sein. Wer am selben Tag in zwei Netzen unterwegs ist, muss keinen Tag aus seinem Kontingent abhaken.

Nach 30 Tagen Aufenthalt im Ausland sollen Betreiber aber ein Einwählen im Heimatnetz verlangen können. Damit müssten Studenten oder Praktikanten, die ein Semester im EU-Ausland, oder auch viele Österreicher, die den Winter in milderen EU-Ländern verbringen, zwischendurch zurückkommen, um die Preisvorteile länger als 30 Tage nutzen zu können - eine recht unbequeme Auflage.

Bei Überschreitung der 30 Tage am Stück oder 90 Tage im Gesamtjahr sollen die Provider maximal vier Cent pro Minute, ein Cent pro SMS und 0,85 Cent pro Megabyte verlangen dürfen. Flatrate-Kunden sollen den Durchschnittsverbrauch ihres Pakets nutzen können, bevor Auslandsgebühren anfallen. Auch Prepaidkarten sollen zunächst eine Weile im jeweiligen Netz genutzt werden müssen, bevor sie auch im Ausland funktionieren.

Eine Frau telefoniert mit einem Mobiltelefon am Strand

dpa/Daniel Naupold

Ab 30 Tagen am Stück im Ausland können wieder Roaminggebühren anfallen

Kritik: Roaming durch die Hintertür

Beobachter sehen hier das klassische alte Roamingmodell durch die Hintertür weiterbestehen. Denn mit der jetzigen 90-Tage-Obergrenze macht die Brüsseler Behörde ein klares Zugeständnis an die Mobilfunker, die immer wieder betont hatten, auf das einträgliche Roaminggeschäft nicht verzichten zu können. Andernfalls könne man die attraktiven Inlandspreise nicht mehr aufrecht erhalten, so das Argument der Telekomkonzerne.

AK-Expertin Zimmer verweist darauf, dass man nicht vergessen dürfe, dass sich die Mehrzahl der Kunden die meiste Zeit des Jahres im Heimatland aufhalte, und von günstigen Inlandstarifen daher grundsätzlich mehr profitierten. Gerade in dem bei Urlaubern beliebten Österreich sei es durchaus glaubhaft, dass die günstigen Inlandstarife von Roamingeinnahmen gestützt werden bzw. wurden. Mobilfunker müssten sich nun auf andere Einnahmequellen konzentrieren, eine Erhöhung der Inlandstarife müsse aber vermieden werden, fordert Zimmer.

EU argumentiert mit „Fair Use“

Die Mobilfunker fürchten seit langem, dass Kunden bei einem Komplett-Wegfall der Roaminggebühren die Möglichkeit hätten, einen ausländischen Mobilfunkvertrag zu nutzen und damit weit unter den im Heimatland üblichen Tarifen telefonieren. Mit den nun veröffentlichten „Fair Use“-Einschränkungen will die Kommission genau das verhindern.

Denn die Mobilfunktarife in den verschiedenen EU-Ländern variieren weiterhin stark. Österreich liegt bei den Inlandstarifen im unteren Drittel aller EU-Länder. Grund dafür ist ein intensiver Wettbewerb, der zuletzt vor allem durch viele kleine Mobilfunk-Reseller belebt wurde.

Mitte Dezember dann fixe Regeln

Der jetzige Roamingentwurf soll noch mit der EU-Telekom-Regulierungsbehörde BEREC und den einzelnen EU-Staaten abgestimmt werden. Mitte Dezember sollen die Regeln dann fix sein und von der Kommission offiziell gemacht werden.

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