EU will bei Sammelklagen gegen VW helfen
Grundsätzlicht gibt es für Sammelklagen unterschiedliche Bestimmungen in den EU-Staaten. Daher sei die Rechtsdurchsetzung in der EU schwieriger als in den Vereinigten Staaten, so die für den Konsumentenschutz zuständige EU-Kommissarin Vera Jourova in Brüssel. Das Treffen der Kommissarin mit dem europäischen Verbraucher-Dachverband BEUC soll Ende September stattfinden.
Die EU-Kommission prüfe derzeit Vorwürfe gegen VW nach den EU-Richtlinien gegen unfaire Geschäftspraktiken und zum Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter, sagte Jourova. „Ich sehe hier einen Mangel an Information und einen Mangel an Transparenz“, kritisierte die EU-Kommissarin.
Nationale Gerichte für Schadenersatz zuständig
Die EU-Gesetze würden vorsehen, dass bei Verstößen Autos ersetzt oder repariert werden, oder dass ein Preisnachlass gewährt werde. Für Schadenersatzforderungen seien aber die nationalen Gerichte der EU-Staaten zuständig. Deshalb sei die „kollektive Rechtsdurchsetzung“ so wichtig.
Die EU-Kommission erwarte, dass die nationalen Behörden rasch handelten, um die Verbraucher zu schützen, sagte Jourova. Die Rolle der EU-Kommission sei es, diesbezüglich zu unterstützen und zu koordinieren.
Publiziert am 05.09.2016