EU will bei Sammelklagen gegen VW helfen

Die EU-Kommission will im Abgasskandal bei Sammelklagen von europäischen Verbrauchern gegen Volkswagen (VW) helfen. Bei einem Treffen mit Vertretern der nationalen Konsumentenschutzorganisationen soll über eine „kollektive Rechtsdurchsetzung“ beraten werden.

Grundsätzlicht gibt es für Sammelklagen unterschiedliche Bestimmungen in den EU-Staaten. Daher sei die Rechtsdurchsetzung in der EU schwieriger als in den Vereinigten Staaten, so die für den Konsumentenschutz zuständige EU-Kommissarin Vera Jourova in Brüssel. Das Treffen der Kommissarin mit dem europäischen Verbraucher-Dachverband BEUC soll Ende September stattfinden.

Die EU-Kommission prüfe derzeit Vorwürfe gegen VW nach den EU-Richtlinien gegen unfaire Geschäftspraktiken und zum Verbrauchsgüterkauf und Garantien für Verbrauchsgüter, sagte Jourova. „Ich sehe hier einen Mangel an Information und einen Mangel an Transparenz“, kritisierte die EU-Kommissarin.

Nationale Gerichte für Schadenersatz zuständig

Die EU-Gesetze würden vorsehen, dass bei Verstößen Autos ersetzt oder repariert werden, oder dass ein Preisnachlass gewährt werde. Für Schadenersatzforderungen seien aber die nationalen Gerichte der EU-Staaten zuständig. Deshalb sei die „kollektive Rechtsdurchsetzung“ so wichtig.

Die EU-Kommission erwarte, dass die nationalen Behörden rasch handelten, um die Verbraucher zu schützen, sagte Jourova. Die Rolle der EU-Kommission sei es, diesbezüglich zu unterstützen und zu koordinieren.

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