Flughafenchaos: Unklarheit über Entschädigungen

Nach den Flugausfällen am Flughafen Wien ist laut Rechtsexperten unklar, ob den betroffenen Passagieren Ausgleichszahlungen zustehen. Während die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) die Fluglinien eher nicht in der Pflicht sieht, will der Verein für Konsumenteninformation (VKI) mit einem Musterprozess Klarheit bringen.

Die Ursache für das Problem wurde inzwischen geklärt. „Es hat sich um einen Systemfehler gehandelt an der Schnittstelle, wo die Flugplandaten in unser System übernommen werden“, so Austro-Control-Sprecher Markus Pohanka. An dem „sehr komplex gestalteten“ System seien Optimierungen vorgenommen worden. Es wurde „sichergestellt, dass der Fehler nicht wieder auftritt.“

APF: Unvorhersehbarer Mangel nicht zu vermeiden

Die Probleme beim Datentransfer zwischen Eurocontrol und Austro Control stellten nach Einschätzung der APF „einen unvorhersehbaren Flugsicherheitsmangel dar, der für die Fluglinien nicht zu beeinflussen war, da die Annullierungen und Verspätungen auch durch Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen von den Fluglinien nicht zu vermeiden gewesen wären.“ Bei solchen unvorhersehbaren Flugsicherheitsmängeln handelt es sich laut EU-Fluggastrechte-Verordnung um außergewöhnliche Umstände. Für einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung müsse jedoch „die Verantwortung für die Annullierung bzw. Verspätung bei der Fluglinie liegen“, teilte die APF mit. Das sei bei außergewöhnlichen Umständen nicht gegeben.

VKI erwägt Musterprozess

Der VKI sah die rechtliche Lage unterdessen nicht geklärt und zeigte sich zu Klagen bereit. „Wir würden dazu auch Musterprozesse führen, um die Frage zu klären“, sagte VKI-Expertin Maria Ecker in „Wien heute“ - mehr dazu in oesterreich.ORF.at. Betroffene können sich dafür beim VKI melden.

Fest steht, dass Flugreisende ab einer Verspätung von zwei Stunden Ansprüche, etwa für die Verpflegung, gegenüber der Fluglinie stellen können. Wichtig ist hier immer das Aufheben der Rechnung. Ist eine Übernachtung nötig, muss grundsätzlich die Fluglinie ein Hotel samt Transport vom und zum Flughafen organisieren. Ist das nicht möglich, könnten sich Reisenden selbst um ein Hotel kümmern und gegen Vorweis der Rechnung das Geld von der Fluglinie zurückbekommen.

Geld mittels eingeschriebenem Brief rückfordern

Mittels eines eingeschrieben Briefs mit beigelegte Rechnungskopien mache man die Ansprüche dann geltend. Musterbriefe bietet etwa das Europäische Verbraucherzentrum. „Und man sollte gleich noch sagen ‚Ich denke, ich habe Anspruch auf Schadenersatz‘. Dieser beträgt maximal 600 Euro“, rät Ecker.

Wer kommt für den Schaden auf?

Maria Ecker vom VKI im Interview mit „Wien heute“.

Gepäckabfertigung auch Aufgabe der Fluglinie

Die Airlines konnten zwar nicht direkt etwas für das Problem, es sei aber die Frage, „ob sich die Fluglinien Probleme bei der Luftraumüberwachung zurechnen lassen müssen“, erläuterte Barbara Forster vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich, das beim VKI untergebracht ist.

Ob die Flugsicherung ein sogenannter Erfüllungsgehilfe einer Airline ist, „ist meines Wissens bisher so rechtlich nicht gelöst“, sagte Forster. „Es kann sein, dass das in einem Musterprozess zu klären ist.“ Vor einigen Jahren war am Flughafen Wien die Gepäcksortieranlage ausgefallen. Damals wurde laut Forster entschieden, dass die Gepäckabfertigung Aufgabe der Fluglinie ist und die Airlines „mussten sich das zurechnen lassen“.

Austrian: „Noch in Abklärung“

Ob den Passagieren Ausgleichszahlungen zustehen, war bei den Austrian Airlines „noch in Abklärung“, so AUA-Sprecher Wilhelm Baldia. Der auch bei höherer Gewalt verpflichtenden Versorgung der Passagiere mit Nahrung, Getränken und Hotelzimmern sei die Fluglinie nachgekommen. Bei der AUA waren am Sonntag 30 Flüge gestrichen worden, zahlreiche weitere waren verspätet. Insgesamt fielen am Flughafen Wien 32 Starts und 31 Landungen aus. Wegen Problemen bei der Datenübertragung zwischen der Eurocontrol in Brüssel und der Austro Control mussten Flugplandaten vorübergehend händisch eingegeben werden.

Links: