Warnung vor gefälschten Mahnbriefen

Viele Haushalte bekommen dieser Tage unerwünschte Post: In frei erfundenen Inkassoschreiben der Firma EK Flex BV werden mehrere hundert Euro für eine angebliche „offene Forderung“ verlangt, sonst drohe ein gerichtliches Mahnverfahren. „Auf keinen Fall bezahlen“, raten Konsumentenschützer.

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„Help“, das Ö1-Konsumentenmagazin, jeden Samstag um 11.40 Uhr in Radio Österreich 1

Bekommt man ein E-Mail in gebrochenem Deutsch, in dem darum gebeten wird, Geld auf ein nigerianisches Konto zu überweisen, macht das inzwischen jeden stutzig. Hunderte Österreicher finden derzeit allerdings gefälschte Mahnschreiben in ihrem Postkasten, die auf den ersten Blick recht professionell erscheinen: Sie kommen in vorfrankierten Kuverts der österreichischen Post, sind in lupenreinem, juristisch klingenden Deutsch verfasst, der Empfänger wird persönlich angesprochen und auch die Wohnadresse stimmt.

Keine Information, wofür bezahlt werden soll

In dem Brief verlangt eine angebliche Inkassofirma namens EK Flex BV die Begleichung einer „bekannten offenen Forderung“ - mehr wird nicht verraten. Ein Zahlschein mit niederländischer Kontonummer liegt dem Brief gleich bei.

Der Inkassobrief der Firma EK Flex BV

help.ORF.at

Der Text wurde so formuliert, dass er auf jeden zutreffen könnte

Das Schreiben ist zudem in einem durchaus bedrohlich wirkendem Ton verfasst. „Unsere Mandantin wird ein weiteres fruchtloses Verstreichen der Frist nicht länger hinnehmen“ so etwa die Drohung der EK Flex BV. Werde die Forderung nicht beglichen, werde man „ein gerichtliches Mahnverfahren, das zu erheblichen Mehrkosten führe“, einleiten. „Daher raten wir Ihnen dringend, den mit diesem Schreiben angeforderten Betrag sofort zu zahlen“, so der Schluss.

EK Flex BV gibt es nicht, auch Adresse ist gefälscht

Bei den Konsumentenschützern stehen die Telefone dieser Tage nicht mehr still. „Seit ungefähr drei bis vier Wochen bekommen wir täglich mehrere Anfragen dazu,“ so Herwig Höfferer von der Arbeiterkammer Kärnten. Die Konsumenten könnten mit der Forderung nichts anfangen, weil sie ja auch nichts bestellt hätten, so Höfferer. „Ein Konsument war schon in der Bank und wollte gerade einzahlen,“ erzählt der Konsumentschützer. Der Bankangestellte habe ihn aber gerade noch rechtzeitig darauf aufmerksam gemacht, dass Name und Kontonummer keinen seriösen Eindruck machen würden und habe dem Kunden geraten er solle sich vorher noch bei der Arbeiterkammer informieren.

Doch wer steckt hinter dem betrügerischen Schreiben, wer ist diese EK Flex BV? „Soweit wir festgestellt haben, gibt es diese Firma nicht und sie haben auch keine Adresse in Graz,“ so Höfferer von der Arbeiterkammer Kärnten. Auch help.ORF.at hat bei der im Brief genannten Firmenadresse nachgefragt. Dort stehen inzwischen beinahe täglich verärgerte Menschen mit ihren Inkassobriefen vor verschlossener Tür, denn in dem modernen Büroturm sitzen zwar verschiedene Firmen vom Start-up bis zur Anwaltskanzlei - eine Frima EK Flex BV gab und gibt es hier aber nicht.

Bundeskriminalamt ermittelt bereits

Auch wer hinter dem holländischen Konto steckt, ist nur schwer auszumachen. Sebst wenn nach einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft das Konto ausgeforscht würde, würde man wohl nur feststellen, dass das Konto von einer Person mit einem gefälschten Dokument eröffnet worden sei, vermutet der Experte. Derartige Abzockeversuche kämen leider immer wieder vor und arbeiteten meist nach demselben Muster.

Der holländischen Bank, bei der das Konto eröffnet wurde, ist der Fall inzwischen bekannt. Das Konto sei unter verschärfter Beobachtung, erklärte eine Sprecherin gegenüber help.ORF.at. Auch das Bundeskriminalamt hat bereits Ermittlungen eingeleitet.

Eine Pensionistin mit Euroscheinen in der Hand

APA/Harald Schneider

Ist das Geld erst einmal überwiesen, kann man es nicht zurückholen

Zweite verschärfte Version des Briefs im Umlauf

Die EK Flex Abzocker scheinen ihr Vorgehen inzwischen verschärft zu haben. Eine Help-Hörerin hat die Redaktion auf eine neue Version des Mahnschreibens hingewiesen. Der Brief ist nun zweiseitig, mit einer Forderung von knapp 600 Euro und liest sich noch wesentlich einschüchternder und bedrohlicher,: „Aufgrund der anhaltenden Zahlungsverweigerung“ sehe man sich gezwungen „bei der Bank eine Vorpfändung einzubringen“, „sie müssen damit rechnen, dass ihr Konto in Kürze gesperrt wird“, so der Beginn der neuen falschen Forderung, die offenbar gerade an Tiroler verschickt wird.

Abzocker drohen mit Kontosperrung

Als Absender ist nun eine Adresse an der Wiener Ringstraße angegeben. Im Betreff wird „Für die Win24“ als vermeintlicher Auftraggeber der frei erfundenen Inkassoforderung angegeben. Mit dem Firmennnamen „Forderung der Fox Opper Forderung BV“ taucht ein alter Bekannter von Konsumentenschützern wieder auf, die „Fox Opper“-Briefe kursierten bisher vor allem in Deutschland, die Abzocker scheinen nun aber zu versuchen, mit einer Österreich-Offensive auch hierzulande abzukassieren.

Zweite Version des Inkassobriefs

help.ORF.at

Garniert mit kleingedrucktem Paragrafen-Deutsch

Die zweite Seite des Briefs gaukelt vor vom Amtsgericht (genauer einer „Gerichtsvollzieherverteilungsstelle“) zu stammen. Es werden diverse Spesen und Gebühren aufgelistet, die bei genauem Hinschauen aber zusammengerechnet weit mehr als die Forderung auf der ersten Seite ausmachen, nämlich knapp 1.000 Euro. Auch die Vollstreckung einer Pfändung wird hier angedroht, garniert mit allerlei kleingedrucktem Paragrafen-Deutsch. Ein Erlagschein liegt wiederum bei, als Empfängerkonto ist ebenfalls ein holländisches Konto, diesmal aber bei einer anderen Bank angegeben. Auch hier gilt: Nicht einzahlen!

Zweite Version des Inkassobriefs

help.ORF.at

Zur Polizei gehen und Anzeige erstatten

Bundeskriminalamt und Konsumentenschützer raten Betroffenen zur Polizei zu gehen und Anzeige zu erstatten, egal ob bereits Geld geflossen ist oder es bei dem Betrugsversuch geblieben ist. Die Meldung ist auch über ein E-Mail an die Adresse against-cybercrime@bmi.gv.at möglich.

Hat man bereits Geld an EK Flex überwiesen, stehen die Chancen allerdings schlecht. „Das Problem ist, dass eine Rückbuchung üblicherweise nicht mehr möglich ist“, so Höfferer von der AK Kärnten. Wenn etwas vom Konto abgebucht werde, könne man eine Rückbuchung binnen acht Wochen veranlassen. „Wenn ich aber selbst die Zahlung tätige, also in diesem Fall den Zahlschein einzahle, ist das Geld unwiederbringlich verloren,“ so der Experte.

Er rät Konsumenten daher vor jeder Zahlung genau hinzuschauen. Wenn man eine Forderung nicht zuordnen könne oder sie irgendwie dubios wirke, stünden die Konsuemtenschuützer der Arbeiterkammer und anderer Einrichtungen jederzeit zur Verfügung, um sich Rat einzuholen.

Beate Macura, help.ORF.at

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