Doch kein Grillhandschuh: Topflappen gerettet, sagt EU

Der selbstgehäkelte Topflappen hat eine Zukunft – zu dieser Klarstellung sah sich die Europäische Kommission genötigt. Hintergrund sind kritische Medienberichte über eine Neuregelung sogenannter persönlicher Schutzausrüstung, zu der auch Ofen- und Grillhandschuhe zählen.

Tatsächlich sei dazu Anfang 2014 eine Verordnung von der EU-Kommission vorgeschlagen und dann auch vom Europaparlament und dem Ministerrat gebilligt worden. Demnach müssen kommerziell vermarktete Back- und Grillhandschuhe für die private Nutzung in der Küche oder auf der Terrasse nun denselben Standard erfüllen wie Profihandschuhe für das Gastrogewerbe.

Selbstgehäkelte Topflappen sind „Dekoartikel“

Der selbstgehäkelte Topflappen vom Weihnachtsbasar sei aber nicht in Gefahr, versicherte die Kommission: „Das sind Dekoartikel, die nicht als persönliche Schutzausrüstung gelten. Nur wenn ein Hersteller sein Produkt mit dem Hinweis vermarktet, es schütze die Hände vor Verbrennungen, dann muss es auch stimmen.“

Die Neuregelung kam nach Darstellung der Kommission auf Bitten der meisten Mitgliedstaaten zustande und hatte einen ernsten Hintergrund: „Eine Reihe von schlimmen und auch tödlichen Unfällen bei der Arbeit oder in der Freizeit“. An heißen Öfen oder Grills könne man sich eben böse verbrennen, egal ob als Koch in einem Restaurant oder in der Freizeit. Kein Hersteller habe Einwände erhoben.