Thailand: Kostenloses Storno möglich

Nach den Bombenanschlägen in Thailand liegt keine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums vor. Dennoch haben Konsumentinnen und Konsumenten in vielen Fällen die Möglichkeit, ihre Reise kostenlos zu stornieren.

In Thailand gab es in der Nacht auf Freitag etliche Bombenexplosionen. Mehrere beliebte Touristendestinationen sind betroffen. Eine Österreicherin soll leicht verletzt worden sein. Neben den Städten Phuang und Hua Hin war auch die beliebte Urlaubsinsel Phuket Ziel von Anschlägen. Das Außenministerium rät zu erhöhter Vorsicht. Von Reisen nach Preah Vihear und Umgebung wird abgeraten.

Jansom Bay Beach auf Koh Tao in Thailand

Schwarzer Reise- und Verkehrsbüro

Thailands Traumstrände locken jedes Jahr Touristen aus aller Welt an

Reiserücktritt auch ohne Reisewarnung möglich

Eine offizielle Reisewarnung gibt es aber derzeit nicht. Dennoch haben Konsumentinnen und Konsumenten in vielen Fällen die Möglichkeit, geplante Urlaubsreisen entweder gratis zu stornieren oder umzubuchen. Laut einer Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes (OGH) ist das möglich, wenn „die Gefahrenlage - auch im Sinne seriöser Medienberichte - das allgemeine Lebensrisiko deutlich übersteigt“.

Eine Voraussetzung für eine kostenlose Stornierung ist allerdings, dass der Reiseantritt in absehbarer Zeit erfolgt. In der Praxis sollte der Reiseantritt innerhalb der kommenden zwei Wochen angesetzt sein. Wer eine Thailand-Reise zu einem späteren Termin gebucht hat, muss abwarten, wie sich die Sicherheitslage entwickelt.

Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufnehmen

Darüber hinaus muss die Reise direkt in eines der betroffenen Gebiete führen. Ist das der Fall, kann man angesichts der angespannten Sicherheitslage einen Wegfall der Geschäftsgrundlage geltend machen. Das Europäische Verbraucherzentrum rät in jedem Fall, umgehend mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen.

Surin Beach auf der Ferieninsel Phuket

APA/Ernst Weiss

Sollte der Reiseveranstalter keine zumutbare Umbuchungsmöglichkeit anbieten, rät das Europäische Verbraucherzentrum dazu, schriftlich einen Reiserücktritt wegen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage zu erklären. Entsprechende Musterbriefe finden sich auf der Website. Der Brief sollte per Einschreiben an den Reiseveranstalter geschickt werden.

Sollte der Reiseveranstalter einen kostenlosen Reiserücktritt verweigern, wird er eine Stornogebühr verlangen. Wenn man diese nicht bezahlt, können theoretisch Mahngebühren verrechnet werden. Kunden, die die Gebühr bezahlen, um eventuelle Mahnspesen zu vermeiden, sollten jedenfalls schriftlich vermerken, dass die Zahlung „vorbehaltlich rechtlicher Klärung und Rückforderung“ erfolgt.

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