Was Urlauber am meisten ärgert

Verläuft der ersehnte Urlaub nicht so wie geplant, macht sich schnell Frust statt Erholung breit. Die drei größten Aufreger bei Urlaubern waren dieses Jahr bisher verspätete, überbuchte oder gestrichene Flüge, Stornos und Ärger mit Onlinebuchungen. Das geht aus einer Erhebung der Arbeiterkammer (AK) hervor.

Die AK hat die Beschwerden von Urlaubern, die sich von Mitte Juni bis Mitte Juli vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) beraten ließen, analysiert. Die meisten Anfragen betrafen Flugbuchungen (56 Prozent), ein Drittel Pauschalreisen, der Rest entfiel auf andere touristische Leistungen, wie etwa Mietautos.

Verspätete Flüge, Stornos, verlorenes Gepäck

Ein Drittel der Beschwerden und somit die häufigste Ursache für eine Kontaktnahme waren Flugprobleme. Die meisten dieser Fälle betrafen Annullierungen oder Verspätungen von Flügen. Bemängelt wurde das Angebot an Ersatzflügen, viele mussten sich die Weiter- oder Rückflüge selbst organisieren. Zum Flugärger kam noch der Streit um Entschädigungsleistungen. Verspätetes oder verloren gegangenes Gepäck nervte ebenso.

gestrandete Flugpassagiere

dpa/A3397 Gero Breloer

Gestrandet: Ärger bei Flugreisen machte ein Drittel der Beschwerden aus.

Die Gefahr im Urlaubsland infolge eines Terroranschlages beschäftigte knapp zwölf Prozent der Konsumenten. Die Urlauber erkundigten sich über eine mögliche Stornierung, Umbuchungen und die Sicherheitslage vor Ort. Die meisten Anfragen betrafen die Türkei nach dem Anschlag Ende Juni am Flughafen in Istanbul.

Beschwerden über Onlinebuchungen

An dritter Stelle standen Beschwerden über Onlinebuchungen und Onlinebuchungsplattformen. Die Probleme waren beispielsweise fehlende Buchungsbestätigungen und schlechte Erreichbarkeit der Unternehmen. Für Ärger sorgten auch Preisprobleme, die intransparente Verrechnung von Service- oder Kreditkartengebühren, Leistungsänderungen vor der Abreise und schlechte Unterbringung.

War der Urlaub ein Reinfall, rät die AK dazu, die Ansprüche nach der Rückkehr einzufordern. Ansprechpartner für Reisemängel bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter. Bei Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung kann man sich an die entsprechende Fluglinie wenden. Laut AK soll man sich nicht abwimmeln und mit Gutscheinen abspeisen lassen. Eine Preisminderung sei vom Reiseveranstalter in bar zu leisten.

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