Flüge besser direkt bei der Fluglinie buchen
Die Konsumentenschützer der Stiftung Warentest nahmen zehn Buchungsportale (Bravofly Check24, Ebookers, Expedia, Fluege.de, Flug.de, Flug24, Flugladen, McFlight, Opodo) unter die Lupe. Zudem prüften die Tester fünf Internetportale von Fluggesellschaften - von Air Berlin, der AUA-Mutter Lufthansa, easyJet, Eurowings und Ryanair. Keines der geprüften Flugportale biete eine „gängige und zumutbare Zahlungsmöglichkeit“ ohne Zusatzgebühren, kritisierten die Tester. Auch die Stornierungsbedingungen seien schlechter als direkt bei den Fluglinien.
Zusatzgebühren erhöhen Flugpreis
Als Beispiel für teure Zusatzgebühren nannte Stiftung Warentest die Buchung eines einfachen Flugs von Berlin nach Rom. Ein Vergleichsportal weise dafür einen Gesamtpreis von 47,49 Euro aus. Wer aber mit seiner Visa-Kreditkarte bezahlen wolle, müsse dafür 11,05 Euro plus eine Servicegebühr von 31,50 Euro zahlen. Unterm Strich koste der Flug damit 90,04 Euro und damit fast doppelt so viel wie ursprünglich angegeben.
dpa/Daniel Reinhardt
Auch bei anderen Flugbuchungsportalen seien die Buchungen „oft umständlich und intransparent“, so die Stiftung Warentest. Einzig bei der Suche nach Flügen schnitten einige Vergleichsportale besser ab als die Buchungsseiten der Fluggesellschaften. Die Stiftung Warentest riet deshalb, zunächst über Flugbuchungsportale nach Airlines und Preisen für die gewünschte Strecke zu suchen und dann direkt bei der Fluggesellschaft zu buchen. „Bei ihnen zu buchen ist einfacher, transparenter und oft billiger.“
Mutterkonzern von Fluege.de meldete Insolvenz an
Auch Barbara Forster, Reiserechtsexpertin beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Österreich, teilt die Meinung der deutschen Verbraucherschützer. Forster rät generell dazu, lieber direkt auf der Website einer Fluglinie, eines Reiseveranstalters oder eines Hotels zu buchen und nicht über ein Onlinereisebüro. Beim EVZ Österreich würden seit Langem zahlreiche Beschwerden über Buchungsplattformen landen.
- Rückflugdilemma: Einmal geflogen, viermal gezahlt
- Gericht: Verfall von Bonusmeilen unzulässig
- Flug verschoben: Welche Rechte haben Passagiere?
- Reisen verkaufen statt teuer stornieren
Publiziert am 16.08.2016