Gebrauchtwagen: Wer für Mängel zahlen muss

Die Freude am neu erworbenen Auto währt nicht lange, wenn beim Gebrauchtwagen ein Defekt auftritt. Zwar muss der Händler beim Gebrauchtwagen im Rahmen der Gewährleistung für einen Mangel einstehen, es kann aber trotzdem sein, dass der Käufer auf den Kosten sitzenbleibt.

Oft vergehen ein paar Monate, bevor sich Mängel am Gebrauchtwagen zeigen. Bei dem Mini eines Wieners war acht Monate nach dem Kauf die Klimaanlage kaputt. Der Händler, BMW Heiligenstadt in Wien, weigert sich, die Kosten für die Reparatur zu übernehmen.

Pech für den Käufer: Mangel zu spät entdeckt

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„Ich habe bereits bei der Übergabe des Fahrzeugs auf ein ungewöhnlich lautes Geräusch der Klimaanlage hingewiesen und bin vom Händler vertröstet worden, dass das bei einem Mini normal sei“, so der Käufer. Er vermutet, dass der Klimakompressor schon damals defekt war. BMW Heiligenstadt habe das Auto aber trotz seines Drängens erst viel später überprüft und dabei den Schaden festgestellt. Obwohl die gesetzliche Gewährleistungsfrist von einem Jahr noch nicht abgelaufen ist, muss der Käufer nun beweisen, dass der Mangel schon bei der Übergabe bestanden hat.

KFZ-Mechaniker bei der Kontrolle des Motorraumes in einer Werkstatt

APA/Helmut Fohringer

Versteckte Mängel sind beim Gebrauchtwagen schwer nachzuweisen

Bei allen Mängeln, die innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe auftreten, gilt die Vermutung, dass sie von Anfang an vorhanden waren. Der Käufer muss darüber nicht mehr mit dem Händler streiten. Danach liegt die Beweislast beim Käufer. „Man hat mir gesagt, ich hätte eben Pech gehabt“, so der Wiener. Der Händler habe ihm mitgeteilt, dass das Unternehmen nicht mehr verpflichtet sei, ihm entgegen zu kommen, weil bereits acht Monate vergangen sind. BMW Heiligenstadt wollte dazu gegenüber help.ORF.at nicht Stellung nehmen.

Bei der Übergabe Mängel schriftlich festhalten

Laut ÖAMTC kommt es vereinzelt vor, dass Händler ihre Kunden so lange hinhalten würden, bis die Frist von sechs Monaten vorüber ist und der Käufer nachweisen muss, dass der Mangel schon vorher da war. Gelingt das nicht, bleibt der Konsument auf den Reparaturkosten sitzen. ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer rät deshalb, einige Wochen vor Ablauf der Frist von sechs Monaten eine Zustandsüberprüfung des Gebrauchtwagens machen zu lassen.

„Wenn dabei ein Mangel hervortritt, kann man diesen noch innerhalb der sechs Monate geltend machen“ so der Jurist. Mit einem schriftlichen Protokoll bei der Übergabe, das auch vom Händler unterschrieben ist, lasse sich im Nachhinein leichter feststellen, wann ein Mangel reklamiert wurde. Wer ein Auto mit Klimaanlage gekauft habe, könne auch erwarten, dass sie funktioniert und habe ein Jahr Zeit, Schäden geltend zu machen, so Hoffer. Ein Schaden am Klimakompressor trete nicht plötzlich auf, wie vom Händler behauptet, sondern kündige sich lange vorher durch laute Geräusche an.

Karin Fischer, help.ORF.at

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