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Frau Tropft Medikament in einen Löffel

Haltbarkeit von Medikamenten oft nicht erkennbar

Medikamente sind, genau wie Lebensmittel, nur begrenzt haltbar, und ebenfalls analog zu Nahrungsmitteln müssen auch Arzneien mit einem Haltbarkeitsdatum versehen werden. Dieses Ablaufdatum gilt für das Präparat in ungeöffnetem Zustand; einmal angebrochen kann sich die Haltbarkeit drastisch reduzieren, vor allem bei flüssigen Medikamenten. Davon erfährt der Patient jedoch meistens nichts.

Gesundheit

Die Erkältungssaison ist vorbei, und Hustensaft, Nasenspray und Co werden aufgehoben. Noch ein kurzer Blick auf die Verpackung: alles bestens, das Haltbarkeitsdatum liegt in ferner Zukunft, die angebrochenen Fläschchen werden guten Gewissens in der Hausapotheke gelagert. Fälschlicherweise, sagt Bernhard Matuschak vom VKI, bei der nächsten Grippewelle könnten die Mittel unbrauchbar geworden sein: "Diese sind nämlich, nachdem man sie angebrochen hat, in den meisten Fällen nur begrenzt haltbar. Das heißt, das auf der Packung angegebene Verfallsdatum gilt dann nicht mehr."

Das gilt für fast alle flüssigen Arzneimittel, im Fachjargon "orale Liquida" genannt. Von rezeptpflichtigen Antibiotika bis zu frei verkäuflichen Nahrungsergänzungsmitteln.: "Es ist so, dass einfach nach einer gewissen Zeit die Wirksamkeit abnehmen kann. Oder, was schlimmer ist, dass es zu einer Verkeimung kommt von diesen Präparaten. Dass also Schimmelpilze hineingeraten, dass Bakterien sich vermehren, und dann können diese Präparate einfach verderben, das hängt davon ab, wie gut sie konserviert sind", so Matuschak.

"Als normaler Kunde finden Sie das nicht heraus"

In manchen Fällen kann das Medikament schon nach wenigen Wochen verdorben sein. Die Patienten werden darüber allerdings im Dunkeln gelassen, sagt Bernhard Matuschak, und demonstriert an einem populären Hustenmittel: "Wenn ich da schaue, dann finde ich da weder auf der Flasche, noch auf der Verpackung, noch in der Gebrauchsinformation, die dem Patienten zugänglich ist, einen Hinweis darauf, wie lange man die Präparat verwenden darf." In konkreten Fall müßte das Medikament innerhalb von drei Monaten aufgebraucht werden. "Das finden Sie als normaler Kunde, als normaler Patient allerdings nicht heraus, diese Information findet sich nur in der sogenannten Fachinformation", kritisiert der VKI-Experte.

Diese Fachinformationen sind in kostenpflichten Datenbanken zu finden. Sie sind für die Fachwelt und nicht für die Allgemeinheit gedacht, und für Laien entsprechend kryptisch.
Laut dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen wird die Haltbarkeit von Medikamenten ab dem ersten Öffnen zwar durchaus beurteilt, und muss auch kenntlich gemacht werden. Das gilt allerdings nur für neu zugelassene Medikamente. Bei bereits erhältlichen Präparaten geschieht das nur bei einer Verlängerung oder Anpassung der Zulassung. Eine inakzeptable Vorenthaltung von wichtigen Informationen, sagt VKI-Experte Matuschak.

Grippe-Mittel nicht aufbewahren

Was tun? Der VKI rät erstens dazu, die Arzneien der jüngsten Erkältung nicht bis zur nächsten Saison aufzubewahren. Zweitens sollte beim Kauf von flüssigen Medikamenten oder Nahrungsergänzungsmitteln nach der Haltbarkeit in geöffnetem Zustand gefragt werden. Kann die Apotheke keine Auskunft geben, sollte nach Alternativen gefragt werden, bei denen die Haltbarkeit bekannt ist. Und schließlich sollte auf der Flasche das Datum des ersten Öffnens notiert werden.

21.04.2012