
VfGH: Hohe Hürden für Internetwahlen
Die Verfassungsrichter monierten, dass es für die Wahlkommission und Wähler auf Grundlage der Verordnung - und der komplexen technischen Natur des E-Votings generell - nicht möglich sei, nachträglich eventuelle Manipulationen am System zu erkennen. Sie hoben die entscheidenden Paragrafen über das E-Voting in der Hochschüler- und Hochschülerschaftswahlordnung (HSWO 2005) als gesetzeswidrig auf.
Die Grünen und Alternativen StudentInnen (GRAS), der Verband sozialistischer StudentInnen (VSStÖ) und die Fachschaftslisten der TU Graz (FLÖ) hatten die entsprechende Verordnung des Wissenschaftsministeriums angefochten.
Die "wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung" müssten "von der Wahlkommission selbst (ohne Mitwirkung von Sachverständigen) zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können". Dabei sei auch zu bedenken, "dass eine Zertifizierung durch Sachverständige die staatliche Gewährleistung der Einhaltung der Wahlgrundsätze durch die Wahlkommission nicht ersetzen kann".
"Richtungsweisende Bedeutung"
Gegenüber der Nachrichtenagentur APA sagte VfGH-Präsident Gerhart Holzinger, die Entscheidung habe "richtungsweisende Bedeutung" auch für andere Wahlen. Sigrid Maurer, die Spitzenkandidatin der GRAS bei der ÖH-Wahl 2009, sieht im Gespräch mit ORF.at Internetwahlen in Österreich damit "auf absehbare Zeit" verunmöglicht. Der VfGH hat das E-Voting an sich nicht untersagt - das Hochschülerschaftsgesetz (HSG 1998), auf das die Verordnung des damaligen Wissenschaftsministers Johannes Hahn (ÖVP) Bezug nimmt, erkannten sie als verfassungskonform.
Diesen Aspekt strich auch das Wissenschaftsministerium in seiner Stellungnahme gegenüber ORF.at heraus: "Der VfGH hat aufgezeigt, dass die Durchführung zu wenig präzise geregelt war; E-Voting an sich wurde jedoch erneut nicht infrage gestellt." Das Ministerium wolle E-Voting im elektronischen Zeitalter nicht isoliert betrachten, an eine Wiedereinführung bei der nächsten ÖH-Wahl werde aber nicht gedacht. Eine etwaige Wiedereinführung "müsste vor allem auch mit den betroffenen Studierenden diskutiert werden". Was eine Änderung des ÖH-Wahlrechts betreffe, so liefen bereits Gespräche mit der Studierendenvertretung, das Ministerium warte nun darauf, dass die in der ÖH vertretenen Fraktionen ein entsprechendes Positionspapier lieferten.
Der VfGH hat sich auch im Rahmen einer öffentlichen Verhandlung mit dem Thema E-Voting befasst - mehr dazu in VfGH: Kritische Fragen zu Internet-Wahlen.
Die Anforderung der Richter, dass auch technische Laien die Internetwahlen nachvollziehen können müssen, setzt die Hürde für E-Voting-Systeme aber so hoch, dass sie kaum überwindbar sein dürfte. In seiner Begründung übte das Höchstgericht auch scharfe Kritik an der Verordnung des Ministeriums, die an entscheidenden Stellen zu unpräzise sei: "Die Verordgnung regelt aber nicht einmal, dass die Möglichkeit einer transparenten, in ihren Ergebnissen der interessierten Öffentlichkeit zugänglichen Kontrolle der für elektronische Wahlen eingesetzten Techniken bzw. des verwendeten Systems und der diesem zugrundeliegenden Software, allenfalls auch deren Quellcode, am Maßstab der Verfahrensvorschriften eröffnet wird, so dass sich auch der einzelne Wähler nicht darauf verlassen kann, dass insbesondere bei der Stimmabgabe die Wahlgrundsätze erfüllt und seine abgegebene Stimme unverfälscht erfasst wurden."
Kritik an Verordnung
Auch die vorgezogene Stimmabgabe - das E-Voting fand aus Sicherheitsgründen vor der Papierwahl statt - sei in der Verordnung anders geregelt worden als im Gesetz. Die Richter sahen dadurch nicht ausgeschlossen, dass ein Wähler seine Stimme hätte zweimal abgeben können.
Maurer sieht sich durch die Entscheidung bestätigt: "Die Verordnung war einfach zu lückenhaft." Daniela Musiol, Verfassungssprecherin der Grünen im Nationalrat, zeigte sich in einer ersten Reaktion gegenüber ORF.at mit der Entscheidung zufrieden: "Der VfGH hat nun Klarheit geschaffen, die Regierung wird in Zukunft mit dem Thema E-Voting nicht mehr so locker umgehen können."
Reformen angemahnt
VSStÖ-Bundesvorsitzende Mirijam Müller sagte gegenüber ORF.at, es sei bedauerlich, dass man jahrelang vor Gericht habe streiten müssen: "Es war den meisten Menschen von vornherein klar, dass das E-Voting demokratiepolitisch nicht geht. Die Entscheidung ist jedenfalls sehr erfreulich."
Die aktuelle Spitze der ÖH zeigte sich ebenfalls mit der Entscheidung des Höchstgerichts zufrieden. "Es braucht jetzt eine grundlegende Reform des ÖH-Wahlrechts, die einerseits eine Wiederholung von E-Voting ausschließt und andererseits eine Wiedereinführung der Direktwahl auf allen Ebenen ermöglicht", so Angelika Gruber vom Vorsitzteam des Gremiums in einer Aussendung.
Innenministerium: Keine Auswirkungen
Gegenüber der APA sagte Robert Stein, Leiter der Abteilung Wahlangelegenheiten im Innenministerium, dass das Urteil "keine große Bedeutung" für andere Wahlen habe. Das E-Voting müsse vor einem Einsatz bei bundesweiten Wahlen verfassungsrechtlich verankert werden. Da sich die SPÖ aber mehrfach dagegen ausgesprochen habe, fehle die notwendige Mehrheit dazu. An einer entsprechenden Einführung von E-Voting-Systemen bei Nationalrats- oder Bundespräsidentenwahlen werde derzeit nicht gearbeitet.
Günter Hack, ORF.at
Erstellt am 21.12.2011.


