
AK fordert mehr Schutz gegen Telefonkeilerei
Konkret verlangt die AK: Die Anbieter sollen sich vom Verbraucher alle telefonisch angebahnten Verträge schriftlich bestätigen lassen. Das sieht auch die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie vor, die rasch zu übernehmen ist. Zudem fordert die AK eine Gewinnabschöpfung im Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG): Unseriöse Firmen sollen aus unerbetenen Anrufen keinen Profit schlagen. Die abgeschöpften Gelder sollen zweckgewidmet werden, etwa für den Verbraucherschutz. Wird etwas am Telefon in betrügerischer Absicht versprochen, braucht es häufiger strafrechtliche Konsequenzen.
Seit Mai neue Regeln
Werbeanrufe sind verboten, wenn der Konsument zuvor nicht zugestimmt hat. Seit Mai gilt überdies: Verträge in Zusammenhang mit Wett- und Lotteriedienstleistungen sind nichtig, wenn sie bei einem unzulässigen Werbeanruf geschlossen werden. Bei anderen unerbetenen Werbeanrufen von Dienstleistungsanbietern beginnt die Frist zum Vertragsrücktritt in der Regel erst mit der ersten Rechnungslegung zu laufen.
„Die Vorschriften lassen unseriöse Anbieter sichtlich kalt“, betont AK-Konsumentenschützerin Gabriele Zgubic. „Die neuen Regeln sind zu kompliziert. Wann eine Zustimmung vorliegt, ist allzu oft strittig. Außerdem arbeiten die Anbieter häufig grenzüberschreitend und entziehen sich damit jeglichen Sanktionen.“
Mehr als 5.000 Konsumentenbeschwerden
5.100 Konsumenten beschwerten sich über unerwünschte Werbeanrufe seit Mai – also seit das Gesetz in Kraft ist – in den AK- Beratungen. „In Wien zum Beispiel ärgern sich Verbraucher vor allem über Gewinnspiel- und Lotteriedienstanbieter“, zählt Zgubic auf. „Auch Beschwerden über Telefonie-Anbieter reißen nicht ab. Sie drängen Konsumenten zu einem Anbieterwechsel. Vereinzelte Beschwerden gibt es zu Reiseveranstaltern und Zeitschriftenverlagen.“
„Seien sie bei unbekannten Anrufern hellhörig. Fragen sie nach der Telefonnummer. Nummern mit 09xx nie zurückrufen. Das sind teure Mehrwertnummern“, rät Zgubic. „Antworten sie bei Werbeanrufen niemals mit Ja, selbst bei scheinbar harmlosen Fragen. Verträge können durch mündliche Erklärungen am Telefon zustande kommen. Achten sie daher auf Postzusendungen. Oft werden Sie so über – angeblich – am Telefon abgeschlossene Verträge informiert.“
Erstellt am 14.11.2011.


