Vorratsdatenspeicherung passiert Justizausschuss
Die verdachtsunabhängige Erfassung und Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bewohner Österreichs bewegt die Gemüter der Nationalratsabgeordneten und der geladenen Rechtsexperten. Auch Justizministerin Claudia Bandion-Ortner und Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) nahmen an der Sitzung teil.
Der Justizausschuss debattierte die Änderungen an Strafprozessordnung (StPO) und Sicherheitspolizeigesetz (SPG), die im Rahmen der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) vorgesehen sind. Die Änderungen wurden heute trotz schärfster Kritik von Rechtsexperten mit den Stimmen der Regierungsparteien verabschiedet, FPÖ, Grüne und BZÖ stimmten geschlossen dagegen. Stimmen aus der SPÖ, die sich dafür ausgesprochen hatten, die Verabschiedung zu verzögern, blieben vorerst ungehört.
SP-Sicherheitssprecher Otto Pendl und Justizsprecher Hannes Jarolim wollen aber Nachbesserungen für mehr Grundrechtsschutz erreichen, bis die ebenfalls für die Umsetzung notwendigen Änderungen am Telekommunikationsgesetz (TKG) im April im Technologieausschuss besprochen werden. Die SPÖ habe heute zugestimmt, um den Zeitplan der Umsetzung nicht zu verschieben und Strafzahlungen an die EU verhindern zu können.
Keine Begutachtung
Bei den debattierten Änderungen an StPO und SPG geht es unter anderem um die wichtigen Themen, ab welcher Schwere einer Straftat auf die gesammelten Datenbestände zugegriffen werden darf und unter welchen Umständen. Der Rest der Umsetzung wird im Telekommunikationsgesetz geregelt.
Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen im Nationalrat, sagte, er habe das Expertenhearing beantragt, da es für die Änderungen an der StPO und am SPG, für die das Justizministerium verantwortlich zeichnet, keine öffentliche Begutachtung gegeben habe. Öffentlich begutachtet wurden nur die Änderungen am Telekommunikationsgesetz.
"Übermäßige Reichweite"
Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk kritisierte in seiner Stellungnahme, dass die in Artikel 53 SPG Gründe zum Zugriff auf die Vorratsdaten ("Abwehr von Gefahren" oder "gefährlicher Angriffe") zu vage gefasst seien. Funk: "Die Behörden können sich hier sehr großzügig bedienen." Die Verfassungsmäßigkeit der SPG-Novelle sei durch die übermäßige Reichweite in Frage gestellt.
Für heftigen Widerspruch seitens der ÖVP sorgte der von der FPÖ geladene Rechtsanwalt Johannes Öhlböck, der durch die Vorratsdatenspeicherung Verhältnisse wie in der untergegangenen DDR heraufziehen sieht. Öhlböck kritisierte seinerseits scharf, dass im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung jeder Bürger überwacht werde, auch den Schutz für Geheimnisträger wie Ärzte, Priester, Anwälte und Journalisten sei nicht gegeben.
"Keine Probleme"
Als einziger der geladenen Experten sah Eckard Ratz, Vizepräsident des Obersten Gerichtshofs (OGH), der von der ÖVP hinzugezogen worden war, keine Verletzung der Grundrechte durch die Vorratsdatenspeicherung. Er zog einen Vergleich zum Briefverkehr, dort sei es den Behörden auch nicht verboten, die Adresse auf dem Umschlag zu lesen. "Unter Grundrechtsgesichtspunkten sehe ich keine Probleme", schloß Ratz.
Der vom BZÖ geladene Rechtsanwalt Alexander Scheer sah das ganz anders, die heimische Umsetzung der EU-Richtlinie schieße "weit über das Ziel hinaus", Österreich verabschiede sich damit von den Grundrechten. Scheer sah vor allem Paragraf 76a der StPO neu als Problem an, der den Behörden Zugriff auf IP-Adressen bei jeder Straftat erlaubt. Die erfasste Kombination aus IP-Adressen und Standortdaten lasse sehr wohl auch auf Inhalte von Gesprächen schließen, sagte er. Er plädierte dafür, statt des Begriffs der "schweren Straftat" einen genau definierten Katalog von Straftaten zu schaffen, bei denen auf die Vorratsdaten zugegriffen werden dürfe.
"Freibrief" für Zugriff
Die Sozialdemokraten hatten Hannes Tretter geladen, den Leiter des Ludwig-Boltzmann-Instituts für Menschenrechte, das im Auftrag von Infrastrukturministerin Doris Bures (SPÖ) den Entwurf für die Umsetzung der VDS im Telekommunikationsgesetz geliefert hatte. Auch Tretter sagte, er habe "grundsätzliche Bedenken", dass die pauschale Speicherung aller Kommunikationsdaten die Grundrechte der Bürger verletzen würde. Der Grundrechtsschutz könne nicht im TKG gesichert werden, die Mindestanforderungen dazu seien in den vorliegenden StPO- und SPG-Novellen "in keinster Weise erfüllt", speziell beim Paragrafen 76a sei ein "Etikettenschwindel" passiert, die Staatsanwaltschaft habe damit "einen Freibrief" für den Zugriff auf die gespeicherten IP-Adressen, zumal dieser die Ermittlung bei jeder Straftat ermögliche.
Im SPG fehlten weiterhin für den bereits möglichen Zugriff auf IP-Adressen und Standortdaten die Bestimmungen für die nachträgliche Information der Betroffenen durch die Behörden. Die Polizei muss nämlich die Überwachten nur dann nachträglich über die Abfrage ihrer Daten informieren, wenn sie auf Daten aus dem VDS-Pool zugegriffen hat. Standortdaten und IP-Adressen sind aber zur präventiven Gefahrenabwehr auch eine Zeitlang außerhalb des besonders geschützten VDS-Datenbestandes zugänglich. Tretter appellierte an die Abgeordneten, erst die Novelle des Telekommunikationsgesetzes zu verabschieden. Damit könnte man die Strafe der EU-Kommission vermeiden und hätte neun Monate Zeit, um die Änderungen an der StPO und am SPG in angemessener Weise öffentlich diskutieren zu können.
Stellungnahme des Datenschutzrats
In der anschließenden Fragerunde wies der SPÖ-Nationalratsabgeordnete und Vorsitzende des Datenschutzrats (DSR) Johann Maier darauf hin, dass sein Gremium keine Möglichkeit gehabt habe, sich mit den Änderungen an StPO und SPG zu befassen. Er kündigte eine Stellungnahme des DSR für kommenden Montag an und fragte, ob nicht der gezielte "Quick Freeze" von Daten verdächtiger Personen bessere Ergebnisse bringen würde als die pauschale Speicherung der Verbindungsdaten aller Bürger.
Ausschussvorsitzender Heribert Donnerbauer (ÖVP) und VP-Technologiesprecherin Karin Hakl mahnten ausreichende Ermittlungsmöglichkeiten für die Polizei im digitalen Raum ein. "Datenschutz darf nicht Täterschutz werden", so Hakl. Betreff Paragraf 76 StPO sieht Hakl aber auch Potenzial zur Verbesserung des Grundrechtsschutzes.
Scharfe Kritik der Opposition
Für die FPÖ äußerte Justizsprecher Peter Fichtenbauer scharfe Skepsis an dem Gesetzesvorhaben. Er fragte bei den Experten nach, an welchen Stellen die Änderungen im Widerspruch zur Grundrechtecharta der Europäischen Union stehe, die seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags zum Primärrecht der EU zählt.
Für die Grünen sagte Albert Steinhauser, die VDS führe zur Präventivüberwachung aller Bürger. "Wenn man das weiterdenkt, dann muss die Post alle Informationen speichern, die auf einem Brief stehen und an jeder Ecke müsste dann ein Informant stehen, der aufschreibt, wann wer vorbeigeht."
BZÖ-Mandatar Peter Westenthaler sprach sich gegen die Vorratsdatenspeicherung aus. Er sieht "Acht Millionen Österreicher unter Generalverdacht" und stellte Antrag auf Vertagung der Verabschiedung der vorliegenden Entwürfe.
Streit über Videoübertragung
Nach dem öffentlichen Expertenhearing und einer Pause von 12:00 bis 13:00 Uhr setzte der Ausschuss seine Beratungen hinter verschlossenen Türen fort. Es entspann sich ein Konflikt zwischen ÖVP und den Grünen, die über eine mitgebrachte Kamera und den Dienst ustream eine Live-Videoübertragung des nichtöffentlichen Teils der Sitzung gestartet hatten. Nach einem verbalen Schlagabtausch hinderte Ausschussvorsitzender Donnerbauer die Grünen aber nicht daran, die Übertragung fortzusetzen.
Über die VDS-Gesetzesänderungen werden die Abgeordneten des Nationalrats voraussichtlich Ende April abstimmen. In Kraft treten werden die Gesetze dann Anfang 2012.
Günter Hack, ORF.at
Erstellt am 23.03.2011.


