Onlinesprechstunden als „sinnvolle Ergänzung“

Deutsche Verbraucherschützer setzen sich für eine weitgehende Freigabe von Onlinebehandlungen durch Ärzte ein. Diese seien eine „sinnvolle Ergänzung der Versorgung vor Ort“, wie es heißt. In Österreich sind Behandlungen über das Internet derzeit verboten. Ab Mitte 2019 soll es in Wien aber erste Pilotprojekte geben.

Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) befürwortet eine stärkere Freigabe von Arzt-Behandlungen über das Internet als „sinnvolle Ergänzung“ der Versorgung vor Ort. Es sei nur zeitgemäß, wenn Patienten auch ohne persönlichen Erstkontakt einen Arzt in einer Videosprechstunde kontaktieren könnten, sagte der Chef vzbv, Klaus Müller. Beide Seiten könnten davon profitieren, so Müller Patienten würden sich Wege und Wartezeiten sparen, aber auch Ärzte werden entlastet.

„Könnten Ärzte und Patienten entlasten“

Fernbehandlungen müssten freiwillig bleiben, so der vzbv-Chef. Auch in ländlichen Regionen mit Ärztemangel dürften sie „nur eine zusätzliche Option und kein Ersatz für die ärztliche Versorgung vor Ort sein“. Aufgehoben werden sollte in diesem Zusammenhang auch das gesetzliche Verbot, Arzneimittel bei Fernberatungen zu verordnen. „Es ist absurd, wenn Patienten ihren Arzt zwar per Videochat kontaktieren können, das Rezept dann aber in der Praxis abholen müssen.“

In Österreich sind Fernbehandlungen verboten

In Österreich sind die in Deutschland diskutierten Fernbehandlungen derzeit generell verboten. Der Arzt habe seinen Beruf persönlich und unmittelbar, allenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Ärzten auszuüben, so die Ärztekammer Österreich gegenüber help.ORF.at. Einerseits habe man zur Patientensicherheit auch auf mögliche Begleiterkrankungen, Allergien oder Medikation zu achten, auf der anderen Seite sei das Ganze auch eine Haftungsfrage.

Ärztekammer: Nicht ablehnend aber skeptisch

Aus der Wiener Ärztekammer heißt es: Man stehe der Angelegenheit zwar nicht generell ablehnend, aber doch sehr zurückhaltend gegenüber. Man müsse sich die Möglichkeiten solcher Online-Konsultationen ganz genau ansehen und sehr sorgfältig die Vor- und Nachteile abwägen. Allerdings habe man sich gemeinsam mit der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) für die Zukunft vorgenommen, erste Schritte in Richtung Telemedizin zu setzen.

Pilotprojekte werde es bei Allgemeinmedizinern, Kinderärzten und im Fach Gynäkologie geben. Die Projekte sollen voraussichtlich am ersten Juli 2019 als zusätzliches Serviceangebot an den Start gehen. Onlinesprechstunden werde es aber nur für Patienten geben, die bereits in der Ordination behandelt wurden und für die es eine persönliche Anamnese und klinische Untersuchung gegeben habe, reine Onlinesprechstunden seien nicht geplant, so die Wiener Ärztekammer.

Paul Urban Blaha, help.ORF.at / APA

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