AK nennt mobiles Highspeed-Netz „leeres Werbeversprechen“
Handy-Anbieter werben mit maximalen Bandbreiten bis zu 150 oder sogar 300 Mbit/s. Der mobile Internetzugang ist für Handy-Nutzer aber nicht exklusiv – sie müssen ihn mit anderen Anwendern teilen. Vor allem in Ballungsräumen kann es in der Funkzelle eng und die Verbindung somit lahm werden. Das geht aus einem aktuellen Test der AK hervor. Surfen sei mit zwei Mbit/s zwar möglich, so die AK, um aber etwa Filme streamen zu können, brauche es erheblich schnellere Verbindungen. Mit welchen stabilen Bandbreiten die Nutzer unter halbwegs guten Bedingungen rechnen können, und was bei Kapazitätsengpässen passiert, hat die AK nun untersucht.
Viel Bandbreite bei der Bandbreite
Ein Ergebnis im Test: Je höher die beworbene Bandbreite, desto seltener decken sich Theorie und Praxis. Beworbene maximale Bandbreiten seien Werte unter Idealbedingungen und daher nur sehr selten erreichbar, so die AK-Tester. Je niedriger das beworbene Maximaltempo, desto wahrscheinlicher erreiche man dieses auch. 50 Mbit-Maximalraten seien im AK-Test noch relativ regelmäßig gemessen worden, zumindest an einem guten Wiener Standort. „Bis zu“ 100 oder 150 Mbit/s, wie sie in Werbespots häufig angepriesen werden, seien aber nur in den seltensten Fällen erreicht worden. Nämlich nur bei sechs von 88 durchgeführten Messungen. Drei Test-Wertkarten, die bis zu 100 Mbit/s oder 150 Mbit/s ausgewiesen waren, kamen in der Praxis nur auf zwölf, 29 oder 70 Prozent des beworbenen Maximalwertes.
Screenshot RTR
Vorrangregeln im Netz beeinflussen das Tempo
Bei Engpässen entscheiden die Anbieter, wie sie die Bandbreiten auf ihre Nutzer verteilen. Bei A1, T-Mobile und „3“ erhalten mobile Kunden gegenüber jenen mit Stand-PC bei Netzauslastung doppelt so viel Bandbreite. Innerhalb der beiden Nutzungsklassen würden die Bandbreiten bei „3“-Kunden proportional reduziert. T-Mobile reduziert zuerst bei Kunden mit den größeren maximalen Bandbreiten. AK-Konsumentenschützerin Daniela Zimmer rät Konsumenten, vor dem Vertragsabschluss oder bei unbefriedigenden Übertragungsraten selbst nachzumessen. Dazu bietet sich etwa der RTR-Netztest an. Er kann sowohl auf dem Stand-PC durchgeführt werden, ist aber auch mobil als App verfügbar.
Ob der Anbieter seine vertragliche Leistung gegenüber dem Kunden erfüllt, sollten Kunden anhand ihres Mobilfunkvertrages prüfen. Entscheidend dafür sei die sogenannte „geschätzte Maximalgeschwindigkeit“, die der Anbieter im Vertrag anzugeben hat. Die vertraglichen Zusagen bleiben allerdings oft weit hinter den „bis zu“-Angaben in der Werbung zurück, so die AK.
AK fordert Tool, um Abweichungen messen zu können
„Werte in der Werbung sollten realistisch sein, damit der Konsument eine sachkundige Wahl treffen kann“, sagt Zimmer. „Derzeit gebe es oft ein Missverhältnis zwischen beworbenen Maximalwerten und den niedrigen Werten, die in den Verträgen vereinbart werden. Der Telekom-Regulator könnte im Telekomgesetz ermächtigt werden, ein bestimmtes Verhältnis zwischen der vereinbarten und der beworbenen Geschwindigkeit festzulegen, so Zimmer.
Nach der Telekom-Binnenmarkt-Verordnung gelten erhebliche und regelmäßig wiederkehrende Geschwindigkeitsabweichungen von der vereinbarten Bandbreite als nicht vertragskonform – sofern sie von der Regulierungsbehörde festgestellt werden können. Die AK fordert nun, dass ein solches RTR-Tool im Telekomgesetz rasch vorgesehen wird, um den Konsumenten im Fall einer solchen Geschwindigkeitsunterschreitung die Beweisführung zu erleichtern.
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Publiziert am 28.03.2018