ÖAMTC warnt vor Problemen mit Autofähren

Beim ÖAMTC kommt es vermehrt zu Anfragen, ob Reisen auch mit einem abgelaufenen Reisepass gebucht werden können. Bei Fährüberfahrten mit dem Auto könnte es dabei zu Problemen kommen. Viele Reedereien würden Passagieren mit abgelaufenem Pass die Mitnahme verweigern, so der ÖAMTC.

Bei der Reise in den Urlaub setzen viele auf die Fähre als Verkehrsmittel. Vor der Fahrt sollte allerdings die Gültigkeit der Personaldokumente überprüft werden.

Reedereien akzeptieren nur gültige Pässe

Wer mit einem abgelaufenen Pass an Bord der Fähre möchte, kann eine unangenehme Überraschung erleben. Reedereien würden in der Regel nur gültige Reisedokumente akzeptieren und sich das Recht vorbehalten, die Einschiffung ansonsten zu verweigern, so ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer.

Auch wenn zwischen Buchung und Antritt der Fährüberfahrt ein neuer Reisepass beantragt wurde und nun die Passnummer nicht mehr mit der bei der Buchung hinterlegten Nummer des alten Passes übereinstimmt, könnte es Probleme geben. Stellt die Reederei im Zuge der Einschiffung eine Abweichung fest, könnte die Überfahrt verweigert werden.

„Für die Buchung sollte daher immer ein gültiger Reisepass verwendet werden“, so Tauer. Nicht nur Fähr-Reedereien schreiben in ihren Beförderungsbestimmungen gültige Personaldokumente vor. Auch bei Flug- oder Busreisen, Kreuzfahrten könnte Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden, warnt der ÖAMTC.

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