Betrugsmasche mit Gewinnspielen am Urlaubsstrand

Mit einer neuen Masche versuchen Abkassierer Touristen auf der spanischen Kanareninsel Gran Canaria und der portugiesischen Insel Madeira Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Urlauber erhalten dabei ein Gratis-Los mit vermeintlichem Hauptgewinn. Wer diesen einlösen möchte, wird zum Kauf von teuren Hotelgutscheinen gedrängt.

Einstiegstrick: Gratis-Lose

Zurzeit melden sich vermehrt Urlauber bei den Europäischen Verbraucherzentren (EVZ) in Österreich und Deutschland, die unseriösen Verkaufspraktiken mit Urlaubsgutscheinen zum Opfer gefallen sind. Die schon aus Gran Canaria bekannte Masche hat nun auch Madeira erreicht.

Ein Mann spaziert mit Hund den Strand von Madeira entlang

Turismo da Madeira

Den Urlaubern werden Gutscheine für vermeintliche Traumurlaube verkauft

Urlauber werden auf der Straße angesprochen, erhalten ein Los und haben sofort gewonnen. Wer den „Gewinn“ einlösen möchte, wird in ein Taxi verfrachtet, um angeblich an einer kurzen Führung mit Sektempfang durch eine traumhaft schöne Luxushotelanlage teilzunehmen.

Stundenlange Verkaufsgespräche

Wer sich darauf einlässt, erlebt sein blaues Wunder, denn vor Ort ist alles anders: In stundenlangen Verkaufsgesprächen werden die Urlauber dazu gedrängt, einen Gutschein für den Aufenthalt in einem Luxusappartement zu kaufen. Der anfangs hohe Preis der „Urlaubspaket-Vereinbarung“ wird so lange nach unten korrigiert, bis die Opfer tatsächlich an ein einmaliges Schnäppchen glauben.

Urlauber sollen 1.000 Euro Anzahlung zahlen

Zeit, den Vertrag in Ruhe durchzulesen, das Angebot durchzurechnen oder eine Nacht darüber zu schlafen, bleibt keine. Nach der Unterschrift muss sofort eine Anzahlung von circa 1.000 Euro geleistet werden. Urlauber berichten, dass sie dafür sogar persönlich zum Bankomaten eskortiert wurden.

Gutscheine oft nicht einlösbar, Geld verloren

Das EVZ warnt vor dem Kauf derartiger Uraubsgutscheine. Generell würden die Gutscheine meist zu teuer angeboten, denn Flug, Transfer und Verpflegung kommen noch extra hinzu. Desweiteren sei oft Teil der Betrugsmasche, dass das gebuchte Appartement zur gewünschten Urlaubszeit nicht genutzt werden kann. Somit kann der Gutschein nicht eingelöst werden, das Geld ist verloren.

Das EVZ rät, sich nicht auf derartige Verkaufsgespräche einzulassen und keinesfalls irgendwelche Verträge zu unterschreiben. Wer bei einem Verkaufsgespräch gegen seinen Willen festgehalten werde, sollte sich nicht davor scheuen, die Polizei zu rufen.

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