Konsumentenschützer warnen vor „Donauland“
In den Zusendungen von „Donauland“ werden die Verbraucher darauf hingewiesen, dass noch keine quartalsweise Bestellung erfolgt sei und sie daher einen Empfehlungsband bekommen würden.
AK Wien klagt „Donauland“
„Viele Konsumenten waren früher tatsächlich Mitglied in der ehemaligen Büchergemeinschaft Donauland“, so Robert Panowitz von der AK Wien. Sie würden daher meinen, dass sie zu einer quartalsweisen Bestellung verpflichtet wären, obwohl sie die Mitgliedschaft teils schon vor Jahren gekündigt haben. „Donauland“ reagiere nicht auf neuerliche Kündigungsschreiben oder behaupte, dass die Kündigung erst viel später wirksam werde. Bis dahin würden weiter Empfehlungsbände zugesandt.
„Das ist eine unzulässige, aggressive Geschäftspraktik“, so Panowitz. Die AK Wien wird „Donauland“ deswegen klagen. Betroffene sollten die Rechnungen für nicht bestellte Waren keineswegs zahlen, sondern dem Unternehmen schriftlich und eingeschrieben mitteilen, dass die Forderung nicht berechtigt ist. Eine Kündigung wäre nur nötig, wenn tatsächlich ein neuer Vertrag abgeschlossen worden wäre. Die unbestellte Ware muss auch nicht zurückgeschickt oder aufbewahrt werden.
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Publiziert am 02.02.2018