Kreditkarte gestohlen: Bank will Schaden nicht decken

Während eines Kurzurlaubs in Florenz wurde einer Wienerin die Kreditkarte gestohlen. Bald musste sie feststellen, dass knapp 900 Euro von ihrem Konto fehlten. Die zuständige Easybank weigert sich seitdem, den entstandenen Schaden zu ersetzen. Zu Unrecht, meint der Verein für Konsumenteninformation (VKI).

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Wenn man im Urlaub zum Opfer von Taschendieben wird, kann das die Ferienstimmung gründlich verhageln. Besonders frustrierend wird die Angelegenheit, wenn man anschließend bemerkt, dass knapp 900 Euro mit der gestohlenen Kreditkarte vom Konto abgehoben wurden und sich die Bank hartnäckig weigert, den Schaden zu übernehmen. Genau das ist einer Wienerin passiert.

VISA-Kreditkarte aus Rucksack geklaut

Vier Tage verbrachte sie gemeinsam mit ihrer Tochter in Florenz. Vor der Abreise stand noch ein Ausflug in die geschichtsträchtige Altstadt auf dem Programm. Am späten Nachmittag bemerkte sie, dass sich Taschendiebe an ihrem Rucksack zu schaffen gemacht hatten. Reisepass, Rückfahrkarte und eine VISA-Kreditkarte waren verschwunden.

Da der Zug Verspätung hatte, blieben der Urlauberin noch ein paar Stunden Zeit, um die wichtigsten Notfallmaßnahmen zu treffen. Sie erstattete Anzeige bei der italienischen Polizei, nahm Kontakt mit ihrer Bank in Wien auf und sperrte noch am Abend die gestohlene Kreditkarte. Zu spät, wie sich bald herausstellen sollte.

Taschendieb

Martin Hieslmair

Am letzten Urlaubstag schlugen die Taschendiebe zu

900 Euro vom Konto verschwunden

Zurück in Wien überprüfte die Konsumentin routinemäßig ihren Kontostand. Nun erst bemerkte sie, dass drei Abbuchungen erfolgt waren. Zwei Mal wurde in Florenz auf ihr Konto zugegriffen, ein drittes Mal war Rom als Buchungsort angegeben. Der entstandene Schaden belief sich auf insgesamt 860 Euro.

Die Wienerin ist Kundin der Easybank, einem Unternehmen der BAWAG Group. Laut deren Aufzeichnungen kam es in Florenz um 20:54 Uhr zu einer Bankomatbehebung. Die Transaktion in Rom fand um 21:01 Uhr statt, also nur sieben Minuten später. Zwischen den beiden Städten liegen 286 Kilometer. Auf Nachfrage von help.ORF.at argumentierte die Easybank, dass beide Abhebungen in Florenz getätigt worden sein könnten, die Verrechnung einer der Buchungen aber dann über die Bankzentrale in Rom gelaufen sei.

Easybank weigert sich Schaden zu übernehmen

Beweisen kann die Bank diese Vermutung zwar momentan nicht, die Deckung des Schadens lehnte sie aber ab. In einer schriftlichen Stellungnahme an help.ORF.at heißt es: „Aufgrund der Tatsache, dass der zur Karte ausgestellte PIN-Code korrekt eingegeben wurde und die Karte nicht gesperrt war, wurden die Barauszahlungen genehmigt. Wir konnten davon ausgehen, dass der berechtigte Karteninhaber die Auszahlungen in Auftrag gegeben hat. Denn nur er kann in Kenntnis des korrekten PIN-Codes sein. Aufgrund dieser Tatsachen müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass unser Institut den Schaden nicht übernimmt.“

Die Konsumentin gab mittlerweile eine eidesstattliche Erklärung ab, in der sie angibt, für die Behebungen nicht verantwortlich zu sein. Vier Tage habe sie in Italien verbracht und kein einziges Mal mit Kreditkarte bezahlt. Der PIN-Code liege zu Hause, auswendig wisse sie ihn nicht. Die VISA-Karte sei nur als Ersatz im Gepäck gewesen, für den Fall, dass die Bankomatkarte einmal nicht funktioniert. Keinesfalls habe sie den Code weitergegeben. Auch habe sie ihn weder notiert noch unvorsichtigerweise einer dritten Person zugänglich gemacht. Das könne sie zu hundert Prozent ausschließen, so die Wienerin.

VKI: Bank muss den Schaden zunächst übernehmen

Help.ORF.at ließ die Angelegenheit beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) prüfen. Aus Sicht des VKI-Juristen Joachim Kogelmann ist in solchen Fällen zunächst grundsätzlich die Bank am Zug. Für den Fall, dass eine nicht autorisierte Transaktion vorliegt - also wenn der Kunde bestreitet, die Transaktion genehmigt zu haben - müsste die Bank den Betrag refundieren. In so einem Fall trage der Zahlungsdienstleister vorerst die Beweislast, so Kogelmann.

Easybank bleibt stur - VKI bleibt an der Sache dran

Die Easybank muss den Schaden also zunächst ersetzen, da die Kundin bestreitet, die Abbuchungen genehmigt zu haben. Will sie das nicht, müsste die Bank beweisen, dass die Kundin die Transaktion entweder selbst durchgeführt oder grob fahrlässig gehandelt hat.

Die Easybank will nicht glauben, dass die Konsumentin ihren PIN-Code nicht mit im Gepäck hatte. Das Institut argumentiert weiterhin: „Da in diesem Fall auch persönliche Sicherheitsmerkmale wie der PIN-Code gestohlen wurden, ist leider anzunehmen, dass der Kunde den genannten Sorgfalts- und Anzeigepflichten nicht nachgekommen ist.“

Für VKI-Jurist Kogelmann sind solche Annahmen alles andere als ausreichend. Laut den vorliegenden Unterlagen habe die Bank hier zwar behauptet, aber in keiner Weise nachgewiesen, dass die Zahlung ordnungsgemäß ausgeführt wurde. Wer die 900 Euro nun tatsächlich übernehmen wird müssen, bleibt vorerst offen. Joachim Kogelmann kündigte jedenfalls an, die Konsumentin in ihrer Auseinandersetzung mit der Bank außergerichtlich zu unterstützen. Man werde den Fall definitiv weiterhin beobachten, so Kogelmann.

Paul Urban Blaha, help.ORF.at

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