Wie Niki-Passagiere zu ihrem Geld kommen

Ende März will Niki Lauda den Flugbetrieb der insolventen Fluglinie Niki wieder aufnehmen. Flugpassagiere, deren Niki-Tickets wegen der Pleite verfallen sind, hoffen nun auf rasche Erstattung der Kosten und Entschädigung. Verschiedene Anlaufstellen sorgen für Verwirrung.

Am 13. Dezember 2017 wurde der Flugbetrieb der insolventen Airline eingestellt. Für Passagiere hatte das weitreichende Folgen, sie konnten ihre bereits gebuchten Flüge nicht antreten. Wer den Flug nicht im Rahmen einer Pauschalreise gebucht hatte, musste sich selbst um Ersatz kümmern. Das betraf 200.000 Passagiere.

Ticketkosten beim deutschen Insolvenzverwalter holen

Für alle Ansprüche auf Erstattung der Kosten ist der deutsche Insolvenzverwalter Lucas Flöther Ansprechpartner. Tickets, die vor dem 15. August 2017 gekauft wurden, sind weiterhin ungültig. Konsumenten, die solche Tickets gekauft haben, sind Gläubiger der insolventen Fluglinie Air Berlin, da ihre Flüge nur von Niki durchgeführt wurden. Sie werden entweder in Kürze direkt vom Insolvenzverwalter kontaktiert oder können ihre Forderungen hier oder per Post (Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung, Wallstraße 14 A,10179 Berlin) direkt anmelden. Die Frist ist knapp, sie endet am 1. Februar 2018. Zu diesem Datum muss der Antrag bereits eingelangt sein. Die Anmeldung ist kostenlos.

Passagiere, die nach dem 15. August 2017 Tickets gekauft haben, müssen sich für die Erstattung der Kosten ebenfalls an den deutschen Insolvenzverwalter wenden. Sie sollen nach Angaben des Insolvenzverwalters den Reisepreis voraussichtlich in voller Höhe zurückbekommen. Das gilt laut Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (APF) für alle Tickets mit Reisezeitraum bis Ende Oktober 2018. Ansprüche können per E-Mail an inso@floether-wissing.de oder Post (Flöther & Wissing Insolvenzverwaltung, Wallstraße 14 A,10179 Berlin) oder Kontaktformular gestellt werden.

Für zusätzliche Entschädigung Österreich zuständig

Zusätzlich zum Kostenersatz haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung. Für diese Ansprüche ist nach Informationen der APF die Masseverwalterin in Österreich, Rechtsanwältin Ulla Reisch, zuständig. Eine Entschädigung steht den Passagieren bei Flugausfällen und -verspätungen, bei Problemen mit dem Gepäck, fehlerhaften Abbuchungen und nicht erfolgten Umbuchungen zu.

Diese Forderungen können im österreichischen Insolvenzverfahren beim Landesgericht Korneuburg per E-Mail an insolvenzverwaltung.niki@ulsr.at oder per Post (Ulla Reisch, Landstr. Hauptstr. 1a/Ebene 07/Top 09, 1030 Wien) angemeldet werden. Die Frist endet am 14. Februar 2018. Bei der Anmeldung wird eine Gerichtsgebühr von 23 Euro fällig. Die APF rät, den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens regelmäßig abzufragen. Unter dem Schlagwort „NIKI Luftfahrt“ finden sich in der Justiz Ediktsdatei aktuelle Informationen. Weiterführende Fragen müssten direkt mit den jeweiligen Insolvenzverwaltern geklärt werden, so die APF.

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