Weitgehendes Aus für Bankomatgebühren

Konsumenten profitieren mit dem Stichtag 13. Jänner von neuen Regeln zum Zahlungsverkehr. Banken dürfen nur noch in Ausnahmefällen Gebühren für Bargeldabhebungen mit der Bankomatkarte verrechnen. Wer Geld abheben möchte, muss also nicht mehr darauf achten, ob der Bankomat kostenpflichtig ist oder nicht. Die heimischen Banken wollen sich damit nicht abfinden.

Die neuen Regeln zum Zahlungsverkehr gelten europaweit und bringen Verbrauchern einige Verbesserungen.

Gebühr nur noch in Ausnahmefällen

Mit Samstag, 13. Jänner, ist die Verrechnung von Bankomatgebühren eingeschränkt. Die Bank, bei der man das eigene Konto hat, muss alle Gebühren und Entgelte übernehmen, die Automatenbetreiber wie Euronet für Geldbehebungen verlangen.

Gebühren für Bankomatbehebungen dürfen Banken nur noch dann verrechnen, wenn die Kunden bei der Eröffnung des Kontos zwischen einem pauschalen Kontoführungsentgelt (samt allen Abhebungen per Bankomat) und einem Tarif mit niedriger Kontoführungsgebühr mit Zusatzkosten für einzelne Abhebungen per Bankomat wählen konnten.

AK will „Banken genau beobachten“

Damit ein Entgelt kassiert werden darf, muss es davor mit den Kunden ausgehandelt worden sein. Ein Hinweis in den Geschäftsbedingungen (AGB) reiche nicht, so die Arbeiterkammer (AK), die die Handhabung durch die Geldinstitute „genau beobachten“ will.

Weiters ändert sich auch die Haftungsgrenze bei Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte, des Lastschriftverfahrens oder des Online-Bankings. Bankkunden haften für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50 Euro. Bisher waren es bis zu 150 Euro.

Banken gehen zum Verfasssungsgerichtshof

Die heimischen Banken wollen sich bei dem weitgehenden „Aus“ für Abhebegebühren bei Bankomatbehebungen nicht damit abfinden, dass sie dabei Bankomatentgelte „Dritter“ übernehmen sollen, also etwa vom bankenunabhängigen Automatenbetreiber Euronet. Die WKÖ-Bundessparte Bank und Versicherung rief deswegen den Verfassungsgerichtshof (VfGH) an.

Mit dem „Vertrag zu Lasten Dritter“, dass nämlich heimische Banken von Drittanbietern beliebig festgesetzte Bargeld-Behebungsentgelte tragen müssten, die ihre Geräte in Österreich aufstellen, werde „das Recht auf Eigentum verletzt“, so Bundessparten-Geschäftsführer Franz Rudorfer. Schon deswegen sei der Vorschlag verfassungswidrig. Euronet verlangt aktuell 1,95 Euro Behebungsentgelt.

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