Deutsches Kartellamt droht Facebook mit Sanktionen

Das deutsche Kartellamt erwägt Sanktionen gegen Facebook, sollte das Unternehmen das Sammeln von Daten ohne Widerspruchsmöglichkeit der Nutzer nicht einstellen. Derzeit müssten Nutzer hinnehmen, dass ihre Daten auch aus Drittquellen massenhaft gesammelt würden, obwohl sie davon meist gar nichts wüssten.

„Wir kritisieren die Art und Weise, wie das Unternehmen persönliche Daten sammelt und verwertet, als möglichen Missbrauch von Marktmacht“, so Kartellamtschef Andreas Mundt der „Rheinischen Post“ (Dienstag-Ausgabe). Das habe man Facebook vor Weihnachten mitgeteilt.

Warten auf Reaktion Facebooks

„Nun werden wir sehen, wie Facebook auf unsere Kritik reagiert“, sagte Mundt. Danach werde entschieden, wie weiter verfahren werden solle. Entweder das US-Unternehmen schlage eine eigene Lösung vor, oder das Kartellamt müsse „das Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen ohne ausdrückliche Zustimmung der Nutzer“ verbieten.

Dank des Auswirkungsprinzips sei das Kartellamt dem Konzern gegenüber nicht ohnmächtig. „Gegen einen Verstoß können wir wirksam vorgehen, soweit er sich in der Bundesrepublik auswirkt.“

Sammlung „von Nutzerdaten aus Drittquellen“

In einer vorläufigen Einschätzung hatte das Kartellamt bereits Mitte Dezember moniert, dass das weltgrößte Onlinenetzwerk in Deutschland „unbegrenzt jegliche Art von Nutzerdaten aus Drittquellen sammelt“ und mit dem Facebook-Konto zusammenführt.

Zu diesen Quellen gehören etwa der Messengerdienst WhatsApp und die Videoplattform Instagram, aber auch Websites anderer Betreiber, die auf Facebooks Schnittstellen zugreifen. Nach Einschätzung der deutschen Kartellwächter nimmt das US-Unternehmen in Deutschland eine marktbeherrschende Stellung ein.

Facebook sieht genug Wahlmöglichkeiten

Facebook bestreitet das. Das Unternehmen erklärte, die Einschätzung des Kartellamtes sei „ungenau“. Die Nutzer in Deutschland und anderswo hätten viele Wahlmöglichkeiten zu teilen, zu entdecken und zu kommunizieren, und Facebook sei nur eine dieser Optionen. Zugleich erklärte das Unternehmen, mit der Wettbewerbsbehörde zusammenarbeiten zu wollen.

Auch „Personal Pricing“ im Visier

Das soziale Netzwerk ist nicht der einzige Internetriese, der die deutschen Wettbewerbshüter auf den Plan ruft. Auch die zunehmende individualisierte Preisgestaltung bei Internetportalen sehen sie kritisch. Dabei bieten Verkäufer ihre Waren verschiedenen Kundengruppen zu unterschiedlichen Preise an.

Ferien- und Freizeitparkbetreiber haben laut „Rheinischer Post“ bereits bei Kunden für Ärger gesorgt, weil sie etwa von Buchern aus Deutschland höhere Preise verlangten als von Buchern aus den Niederlanden oder Frankreich. „Geoblocking“ heißt das Verfahren. Doch auch auf einzelne Personen zugeschnittene Preise sind möglich - mehr dazu in „Personal Pricing“: Apple-User zahlen mehr. „Wir beobachten die Entwicklung genau“, so der Kartellamtschef.

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