Niki-Tickets weiterhin ungültig

Nach dem Verkauf von Niki an den britisch-spanischen Luftfahrtkonzern International Airlines Group (IAG) für dessen Billigtochter Vueling bleiben die gebuchten Niki-Tickets weiter ungültig. Darauf hat ein Sprecher des deutschen Insolvenzverwalters hingewiesen.

Der Grund sei, dass IAG nicht die Niki Luftfahrt GmbH als Gesellschaft, sondern lediglich Vermögenswerte wie Slots, Crews und Flugzeuge übernimmt. Deshalb seien die von der Niki Luftfahrt GmbH ausgestellten Flugscheine nach wie vor von der Insolvenz und dem Grounding betroffen. Außerdem sei der Flugbetrieb weiter eingestellt. Der Abschluss des Kaufes („Closing“) ist für Ende Februar geplant. Die Niki-Flieger - dann unter der Marke Vueling - werden wohl nicht vor März abheben.

Ticketkäufer sollen Geld zurückbekommen

Nach Angaben des Insolvenzverwalters geht es um insgesamt 400.000 Tickets, darunter 200.000 selbst gebuchte. Letztere müssen sich nun nach Alternativen umsehen. Ob Vueling Kulanzangebote mache, sei Sache der Airline und derzeit noch offen.

Passagiere, die nach der Insolvenz der Niki-Mutter Air Berlin Tickets gebucht haben, fallen zwar um ihre Transportmöglichkeit um, sollen aber zumindest ihr Geld zurückbekommen. Die Einnahmen aus direkt gekauften Tickets wurden nämlich auf ein Treuhandkonto gelegt und können aus diesem rückerstattet werden. Über Reisebüros gekaufte Tickets sind ohnehin versichert.

Welche Rechte Flugpassagiere haben

Wenn das Flugzeug nicht pünktlich startet bzw. der Flug ausfällt, wissen Konsumenten oft nicht über ihre Rechte Bescheid. Muss man sich selbst um einen Ersatzflug kümmern, wer bezahlt diesen? Gibt es Anspruch auf Entschädigung? Was sind „außergewöhnliche Umstände“, die Fluglinien so gerne anführen, um Forderungen abzuweisen?

Flugverspätungen sind die häufigsten Beschwerden von Reisenden beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ). Im Idealfall sollten sich Passagiere bei einer Verspätung um nichts selbst kümmern müssen. Die Airline muss von sich aus über Wartezeiten, Ersatzflüge und Betreuungsleistungen informieren. „In der Praxis passiert das leider sehr selten“, so Andreas Herrmann, Jurist beim EVZ. Wie man zu seinem Recht kommt, wenn es Ärger mit der Fluglinie gibt - mehr dazu in Anspruch auf Rücktritt und Entschädigung.

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