Wegen Verjährung: VKI mahnt VW-Fahrer zur Klage

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) rät VW-Fahrzeughaltern, bis spätestens Anfang September 2018 aktiv zu werden, da die Ansprüche gegenüber VW aus dem Abgasskandal bis Mitte September 2018 zu verjähren drohen.

„VW hat bisher in Europa alle Ansprüche zurückgewiesen und auch gegenüber dem VKI die Abgabe eines Verjährungsverzichtes abgelehnt. Wenn bis Anfang September 2018 keine Klage eingebracht ist oder kein Anschluss als Privatbeteiligter im Strafverfahren erklärt wird, gehen Ansprüche verloren“, heißt es in einer Aussendung des VKI. Die Klage der holländischen Stiftung „Stichting Volkswagen Car Claim“ helfe den österreichischen Konsumenten nicht weiter.

380.000 Fahrzeughalter betroffen

Auch eine Teilnahme an der Sammelaktion des VKI, in der kostenlos Ansprüche geprüft werden, schütze nicht vor Verjährung. Nur wenn man sich als Privatbeteiligte im Strafverfahren angeschlossen habe oder noch anschließen werde, könnten bei ausreichender Verfolgungstätigkeit durch die Strafbehörde Ansprüche gegen Verjährung gesichert werden.

Der VKI bietet gegen einen Organisationskostenbetrag von 90 Euro einen Anschluss ans Strafverfahren an. In Österreich sind rund 380.000 Fahrzeughalter von einer potenziellen Verjährung im September 2018 bedroht. Bisher haben erfahrungsgemäß nur rechtsschutzversicherte Konsumenten Klagen eingebracht. Der VKI werde sich bemühen, rechtzeitig eine Durchsetzung der Ansprüche zu organisieren.

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